Auf die Karte mit den Allergenen
Kuchen, Fisch und Co.: Ab Dezember müssen die wichtigsten Allergene ausgewiesen werden.
FELDKIRCHEN (bek). Neue Herausforderungen kommen auf Kärntens Gastronomen zu: Ab Dezember müssen die wichtigsten Allergene in der Zutatenliste durch Schriftart oder Hintergrundfarbe in der Speisekarte hervorgehoben werden. Oder ein geschulter Mitarbeiter weiß über die Zusammenstellung der Gerichte genau Bescheid und kann dem Gast mitteilen, welche 14 Stoffe bzw. Stoffgruppen in den Produkten vorhanden sind.
Spezielle Kundenwünsche
Kompliziert ist es in Bäckereien und Konditoreien, denn in beinahe jedem Erzeugnis finden sich Eier, Mehl oder Milch. In welcher Form in der Konditorei Walten die Allergene den Gästen mitgeteilt werden, ist noch nicht ganz klar. "Wie ich die Tafel der Mehlspeise in der Vitrine beschriften werde, muss ich mir noch überlegen. Wichtig wird die Beschriftung auf jeden Fall sein, da ich nicht immer im Geschäft bin und ein Mitarbeiter Auskunft über die Inhaltsstoffe geben kann", sagt Anna Walten. Der Aufwand sei groß, aber sie müsse für ihr Personal ohnehin eine Zutatenliste erstellen. In der Konditorei Walten hat sie bisher schon spezielle Kundenwünsche berücksichtigt: Seit Jahren stellt sie ein Fruchteis ohne Milch, sondern mit Fruchtfasern her. "Es gibt soviele, die eine Laktoseintoleranz haben. Mehr Gäste als in den vergangen Jahren trinken beispielsweise Kaffee ohne Milch", merkt Walten an, dass diese Form der Allergie in den letzen Jahren zugenommen hat. Auch die Allergien auf Nüsse und Gluten verstärken sich, zuckerfreie Artikel sind hingegen nicht mehr gefragt. "Seit rund 15 Jahren produziere ich zuckerfreie Mehlspeisen, auch zuckerfreies Eis. Aber die Nachfrage danach ist vorbei", erzählt Walten.
Indirekt betroffen
Im Fischereibetrieb Markus Payr ist man noch nicht sicher, inwieweit die Verordnung zu realisieren ist. "Wir sind nur peripher betroffen, den es betrifft vor allem jene, die unsere Produkte weiterverarbeiten", so der Fischzüchter.
Dass auch seine Kunden über die Allergene informiert werden, sei wichtig. "Das Thema geht uns ja alle an. Bei Infoveranstaltungen erfahren wir, wie die neue EU-Verordnung richtig durchzuführen ist", berichtet Payr.
Gespräche geführt
"Alle nötigen Informationen schreiben wir in die Speisekarte", verrät Heidrun Himberger vom Gasthaus Bacher in Gnesau. Und das, obwohl der Aufwand dafür größer ist. "Wir sind direkt betroffen, da eine Mitglied unserer Familie an Allergien leidet. Nach Gesprächen haben wir uns dazu entschlossen, die Zutatenliste in die Speisekarte zu schreiben, weil es für Menschen mit Allergien leichter ist, sich darüber zu informieren", klärt Himberger auf.
Auch wenn man Mitarbeiter über die Inhaltsstoffe der Gerichte schulen könnte, meist blieben Frage offen. "Und dem beugen wir vor".
EU-Verordnung
Die EU-Verbraucherinformationsverordnung zur Lebensmittelkennzeichnung trat mit 12. Dezember 2011 in Kraft und muss spätestens drei Jahre danach angewendet werden: Der Gast muss ab Dezember über die 14 Allergene informiert werden, die in offen angebotenen Lebensmitteln enthalten sein können. Jenen, die diese Verordnung bis 13. Dezember nicht umsetzen, drohen bis zu 30.000 Euro Strafe.
Die 14 Allergene
Produkte mit glutenhaltigem Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch (außer Fischgelatine), Erdnüsse, Soja(-bohnen), Milch (inklusive Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere.
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