Mann drohte Polizisten: „I hau dir so viel am Schädl, bis du hin bist“
„I hass generell die Polizeibeamten“, erklärte der 31-jährige Fritz N. im Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo er sich gemeinsam mit Martin L. (Namen von der Red. geändert) wegen gefährlicher Drohungen gegen Beamte der Polizeiinspektion Amstetten zu verantworten hatte.
Am 10. September vergangenen Jahres marschierte der vorbestrafte N. in die Inspektion, im Schlepptau einen Trolly mit Werbematerial. Er stellte das Gefährt ab und meinte, dass die anwesenden Polizisten genug Zeit hätten, die Reklame auszutragen. Dann ging er wieder hinaus.
Ein Beamter folgte dem Beschuldigten und verlangte seinen Ausweis. Das verweigerte N. zunächst, so der Polizist vor Gericht, und habe dem Brillenträger gedroht: „Ich möge aufpassen, sonst würde ich in Zukunft Kontaktlinsen tragen müssen.“
Mit seinem, bis dahin im Hintergrund agierenden Saufkumpanen begab sich N. in ein Lokal. Von dort aus wählten sie mehrfach die Polizeinotrufnummer 133, wissend, dass man damit mit der Amstettner Inspektion verbunden wurde.
„I hau dir so viel am Schädl, bis du hin bist“, lautete eine der Äußerungen des 31-Jährigen, während der Mitangeklagte drohte, „die Hitt´n anzuzünden“, beziehungsweise mit Granaten zu sprengen.
„Es war eine Rauschaktion“, meinte N., seine 1,7 Promille zum Tatzeitpunkt wertete der Richter jedoch nicht als so dramatisch. „Sie vertragen ja einiges“, wie Herr Rat aus vergangenen Begegnungen mit N. wusste. Natürlich seien es keine Drohungen gewesen und keinesfalls habe man die Absicht gehabt, die Beamten einzuschüchtern. Vielmehr wollte man sie nur beschimpfen, so die Angeklagten.
„Natürlich wollte man denen Angst einjagen“, resümierte Staatsanwältin Maria Lalics. Auch der Richter meinte zur Verharmlosung seitens der Beschuldigten: „Nur Blödsinn war das meiner Meinung nach nicht!“
Wegen gefährlicher Drohung verurteilte er Fritz N. zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten, weitere vier Monate muss der Angeklagte nach einer Verurteilung im Jänner 2015 erst noch absitzen. Martin L., zweimal vorbestraft, kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten davon (nicht rechtskräftig). Während die Staatsanwältin zustimmte, haben die Beschuldigten drei Tage Bedenkzeit.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.