Arbeiterkammer warnt vor "Krankenstand-Falle"
Arbeitnehmer haben zunehmend Angst um ihren Job: 40 Prozent gehen trotz Erkrankung arbeiten.
Ein Amstettner Arbeitnehmer erlitt im Dienst einen Schlaganfall, berichtet der Amstettner Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Robert Schuster.
Dieser "langjährige Mitarbeiter" des Unternehmens wurde daraufhin gekündigt. Ähnlich erging es auch zwei anderen: Einer erlitt bei einem Arbeitsunfall einen Oberschenkelhalsbruch, der andere einen Schädelbasisbruch", so Schuster weiter. Auch ihnen wurde das Dienstverhältnis im Krankenstand gekündigt.
Problem mit Endabrechnung
"Aber das war noch nicht alles", so Schuster. "Auch die Endabrechnungen waren zum Teil nicht korrekt und nun müssen die Betroffenen auch noch um ihr zustehendes Geld kämpfen", so der Bezirksstellenleiter.
Vorsicht bei "Angeboten"
Arbeitnehmer können während des Krankenstands gekündigt werden. Allerdings warnt die Arbeiterkammer dabei vor einvernehmlichen Lösungen.
„Der Arbeitgeber hat für die Dauer des Krankenstands das Entgelt zu bezahlen, soweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Karl Heigel. Um dies zu umgehen, werden Arbeitnehmer immer öfter einvernehmliche Lösungen angeboten. Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers endet dann mit dem Ende des Dienstverhältnisses. Zwar erhält man danach sofort Krankengeld von der Krankenkasse, dieses ist jedoch niedriger als das Arbeitsentgelt.
Keine Einzelfälle
"Es sind keine Einzelfälle mehr", so der stellvertretende Melker Bezirksstellenleiter Günter Rörl über eine "stark steigende Tendenz".
Auch Scheibbs sei "keine Insel der Seeligen", meint Birgit Dorrer, stellvertretende Bezirksstellenleiterin in Scheibbs. Es sei "immer dasselbe Muster", der Dienstnehmer meldet sich ordnungsgemäß krank, danach wird versucht das Dienstverhältnis seitens des Unternehmens zu beenden. Oft wird dabei versprochen, den Krankgeschriebenden nach der Gesundung wieder im Betrieb aufzunehmen. "Mir ist kein Fall bekannt, bei dem der Dienstnehmer unter den früheren Bedingungen wieder angestellt wurde, wenn er überhaupt angestellt wurde", so Dorrer. Alle Bezirksverantwortlichen sind sich daher einig: Bei Problemen an die Arbeiterkammer wenden.
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