Was Veranstalter beachten müssen

Feierstimmung mit einem Glas Sekt? Mit dem richtigen Alter ist das kein Problem. | Foto: KK
  • Feierstimmung mit einem Glas Sekt? Mit dem richtigen Alter ist das kein Problem.
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In der warmen Jahreszeit geht es im Bezirk Südoststeiermark mit den Veranstaltungen so richtig los. Die Festkultur einer Region ist auch ein wesentlicher Ausdruck der Lebenskultur der Menschen. Feiern, Einbinden und Bewirten sind gemeinschaftsbildend.
Im Schnitt besucht jeder Südoststeirer 25 Feste oder Veranstaltungen im Jahr. In nahezu allen Gemeinden gibt es einen bunten Reigen für das Zusammensein, den Austausch und das Feiern. Eine Vielzahl von meist ehrenamtlichen Helfern gestaltet im Vorfeld und während eines Festes den Rahmen.

Grundsätzliche Organisation
Wer eine Veranstaltung durchführen will, muss zunächst Grundfragen wie Personenanzahl, Ort, Art der Verpflegung, musikalische Unterhaltung und Dekoration festlegen. Weiters gilt es abzuklären, ob der Event in einem Saal, im Freien oder in einem Zelt stattfinden soll. Auch was das Essen und die Getränke betrifft, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Ob man dabei selbst mit Hilfe von Vereinsmitgliedern oder Freunden werkt, einen Caterer beauftragt oder den Gastronomie-Profi beansprucht, bleibt den individuellen Wünschen überlassen.
Wer einen Event organisiert, muss sich an viele spezifische Bestimmungen halten. So geht es unter anderem um die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen wie Brandschutz, Jugendschutz oder die Sicherheit aller anwesenden Personen.

Das Jugendschutzgesetz
Sowohl Veranstalter als auch Eltern und deren jugendlicher Nachwuchs sind vom Jugendschutzgesetz betroffen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens bestimmen Erziehungsberechtigte die jeweilige Ausgehzeit. 14-Jährige dürfen grundsätzlich von 5 bis 21 Uhr ausbleiben, 14- bis 16-Jährige dürfen bis 23 Uhr fortbleiben. Erst ab dem 16. Geburtstag gibt es quasi keine Einschränkungen mehr – außer die von den Eltern aufgestellten Regeln. Ist man unter 16 Jahre alt, ist das Kaufen, Besitzen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen verboten. Zwischen 16 und 18 Jahren sind Wein und Bier gestattet.
Für Veranstaltungen muss oft auch ein Sicherheitsdienst beauftragt werden. Dieser übernimmt die Eingangskontrolle, sorgt für Personenschutz und entfernt etwaige Störenfriede.

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