„Michael von Zoller-Stiftung“ belohnt guten Schul- bzw. Studienerfolg

Noch bis 30. April 2015 können SchülerInnen der österreichischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen mit Matura sowie Student-Innen der Universitäten, der Pädagogischen Hochschulen, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik sowie der Fachhochschulen für Soziale Arbeit um Stipendien der „Michael von Zoller-Stiftung“ ansuchen.
Um die Stipendien bewerben können sich SchülerInnen mit einem Notendurchschnitt von maximal 2,1. Der Notendurchschnitt des Reife- oder Berufsreifeprüfungszeugnisses von StudentInnen im ersten Studienjahr darf nicht höher als 2,3 sein. Das Studienberechtigungsprüfungszeugnis muss mit „bestanden“ benotet worden sein. Bei StudentInnen der Pädagogischen Hochschulen, der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik sowie der Fachhochschulen für Soziale Arbeit darf der Notendurchschnitt 2,5, bei UniversitätsstudentInnen 3,0 nicht überschreiten. MedizinstudentInnen und StudentInnen anderer Studienrichtungen, die mit einer Summativ Integrierten Prüfung („SIP“) abschließen, müssen mindestens eine „SIP-Note“ für den geforderten Zeitraum vorweisen.
Um ein Stipendium der „Michael von Zoller-Stiftung“ ansuchen können Verwandte des Stifters und dessen Namensträger mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie BewerberInnen, die in Tirol geboren wurden und zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in Tirol hatten bzw. noch haben. Zudem können sich in Südtirol geborene SchülerInnen oder StudentInnen mit Hauptwohnsitz in Tirol bzw. Österreich um die finanzielle Unterstützung bewerben. Das monatliche Netto-Pro-Kopf-Einkommen darf bei allen BewerberInnen 750 Euro nicht übersteigen.
Die Antragsformulare gibt es zum Downloaden auf www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Stipendienstiftungen.html. Eingereicht werden können diese beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Stiftungsverwaltung, Landskrongasse 5/X, 1010 Wien.

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