Tierheim wegen Neujahr übervoll

In den Feiertagen werden immer wieder Haustiere einfach ausgesetzt. | Foto: Fotolia/Talirion
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Schwan als "Mobbingopfer" fast verhungert. Tierheim Altmünster mit zehn Hunden und 41 Katzen an Kapazitätsgrenze.

SALZKAMMERGUT. Rund um den Jahreswechsel herrscht in Österreichs Tierheimen Hochbetrieb. Denn viele Landsleute erachten die Feiertage als geeignete Möglichkeit, einem unliebsamen Haustier Adieu zu sagen. Aufgesammelt werden die ausgesetzten Hunde, Katzen, Frettchen & Co. dann von Menschen wie Roswitha Rachbauer. Sie leitet seit Juli 2012 das Tierheim in Altmünster – mittlerweile die einzige Zufluchtsstätte für Tiere im gesamten Bezirk.
Dort stoßen die Tierfreunde durch die zahlreichen Neuzugänge über die Weihnachtsfeiertage aber mittlerweile an ihre Kapazitätsgrenzen. Derzeit sind zehn Hunde, 41 Katzen und etliche Nagetiere im Tierheim des Tierschutzvereins Altmünster untergebracht.

Tiere, die zu den Feiertagen im Tierheim landen, seien zumeist ungewollte Weihnachtsgeschenke oder sie werden schlicht und einfach ausgesetzt, weil die Besitzer mit ihnen im Urlaub überfordert sind, meint Rachbauer.
So zum Beispiel ein Belgischer Schäferhund-Welpe (Bild unten), der in der Silvesternacht an der Anhängerkupplung eines Autos angebunden aufgefunden wurde. „Er könnte ein Weihnachtsgeschenk gewesen sein oder von einem Züchter, der ihn nicht verkaufen konnte, zurückgelassen worden sein“, mutmaßt Rachbauer. Dass sich der Besitzer des kleinen „Amando di San Silvestro“, wie er getauft wurde, noch meldet, gilt als unwahrscheinlich.

Mehr Glück hatte da schon ein schwer verletzter Labrador, der am 24. Dezember mit Schnitt- und Brandwunden ins Tierheim gebracht wurde. „Obwohl wir zunächst dachten, der Hund sei misshandelt worden, hat sich herausgestellt, dass er von einem Auto angefahren wurde. Schließlich konnten wir auch die Besitzerin ausfindig machen und den Hund nach Hause bringen“, sagt Rachbauer.

Schwan wurde "gemobbt"

Aber auch abseits von Hund und Katz, ist das Tierheim mit Tierschicksalen konfrontiert. So haben bereits vor Weihnachten Besucher des Gmundner Seebahnhofs einen extrem abgemagerten Schwan entdeckt. Er wurde von drei seiner Artgenossen ständig gepiesackt und am Fressen gehindert. „Immer, wenn die anderen Schwäne in seine Nähe kamen, ließ er die ihm gefütterte Nahrung fallen, flüchtete und versteckte sich“, schildert Rachbauer. Dieses gezielte „Mobbing“ führte zu einer Essstörung, an der der Vogel beinahe verendet wäre. Schließlich wurde er nach einer tierärztlichen Untersuchung im Tierheim aufgepäppelt und wieder ausgewildert.

Tierarzt: "Tiere sind keine Geschenke"

Vor dem Kauf eines Tieres sollte im gesamten Familienverband genau über die Folgen nachgedacht werden. „Ein Hund braucht zeitintensive Betreuung. Hunde können dazu – je nach Größe – bis zu 15 Jahre alt werden“, erklärt der Altmünsterer Tierarzt Robert Derflinger. Ebenso wichtig ist der Platz, den der neue Hundebesitzer zur Verfügung hat. „Ein 50 Kilo schwerer Hund hat in einer 40 Quadratmeter großen Wohnung nichts verloren“, so Derflinger. Weiters sollte schon im Vorfeld überlegt werden, was im Urlaub mit dem Haustier gemacht wird. Viele Tierbesitzer rechnen auch nicht mit den Kosten für Tierarzt oder Futter: „Bei Hunden besteht Chippflicht, bei Katzen und Hunden eine Kastrationspflicht. Zusammen mit den Impfungen kommt da schon was zusammen.“ Eines ist klar: „Ein Tier ist nicht als Geschenk geeignet“, sagt Derflinger.

Zur Sache: Rechtliche Lage

Die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten werden durch das österreichische Tierschutzgesetz geregelt. Das Tierschutzgesetz ist für Angelegenheiten des Tierschutzes und den Schutz von Tieren beim Transport zuständig. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist, wird der Tierschutz beim Transport über die Bezirkshauptmannschaften kontrolliert.

Das österreichische Tierschutzgesetz ist unter www.ris.bka.gv.at im Internet abrufbar.
Die ersten beiden Paragrafen nehmen die Gesellschaft in die Verantwortung für den Tierschutz einzutreten:

"§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf."
"§ 2. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern."

In Paragraf 5 des österreichischen Tierschutzgesetzes wird explizit ein Verbot des Aussetzens von Tieren angeführt:
"Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen", heißt es dort.
Und weiter in Absatz 2: "Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier aussetzt oder verlässt, um sich seiner zu entledigen."

Tierheim Altmünster
Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag von 14 bis 17 Uhr, Telefon: 0676/5373012, Ansprechpartner ist die neue Tierheimleiterin Roswitha Rachbauer, Adresse: Eben 51, 4813 Altmünster, info@tierheim-altmuenster.at
Internetadresse: Tierheim Altmünster

Rechtliches zum Tierheim laut Tierschutzgesetz § 29:
"Ein Tierheim ist eine nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung, einschließlich Tierasyl oder Gnadenhof, die die Verwahrung herrenloser oder fremder Tiere anbietet. Zusatzleistungen wie Tierpensionen oder Hundesalons dürfen nicht angeboten werden – auch wenn diese nicht auf Gewinn gerichtet sind (da ansonsten der Tatbestand der bloßen Verwahrung herrenloser und fremder Tiere nicht erfüllt ist)

Tierheime gehören grundsätzlich zu den Institutionen, die eine Tierhaltung im Sinne des Gesetzes gewährleisten können, und kommen daher insbesondere in Betracht, entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene, sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere zu übernehmen."

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