Vöslauer Imam: Visum gilt noch
BAD VÖSLAU. Das neue Islamgesetz sieht vor, dass Imame zukünftig in Österreich ausgebildet werden und ihr Gehalt aus einer Anstellung in Österreich beziehen müssen. Ein NÖ-Imam aus St. Veit an der Gölsen musste aus diesem Grund am 17. Februar Österreich verlassen. Er wurde von der türkischen Religionsbehörde Diyanet bezahlt. Und jetz war sein Visum abgelaufen.
Hauptbetroffen von dem neuen Gesetz ist der Verein ATIB, der auch die Moschee in Bad Vöslau betreibt. Hier ist seit Herbst 2015 ein neuer junger Imam, Nazim Tophan, im Dienst. Und es gibt einen Integrationsvertrag mit der Gemeinde Bad Vöslau, der im Zuge der Mediation rund um den Moschee-Bau zustande kam. "In dem Vertrag ist zwar geregelt, dass die ATIB-Vorstandsmitglieder uns bekannt bzw. in Bad Vöslau wohnhaft sein müssen", erläutert Bürgermeister Christoph Prinz. "Wir haben uns auch offene Türen im Kulturzentrum ausgebeten, und das wird bestens erfüllt. Die Anstellung bzw. Bezahlung des Imam ist aber in dem Integrationsvertrag nicht geregelt, wir bestimmen ja auch nicht über die Priester in katholischen oder evangelischen Kirchen."
Der langjährige ATIB-Obmann in Bad Vöslau Aydin Akyüz sagt zur Zukunft des Vöslauer Imams nur so viel: "Er hat für ein Jahr ein Visum, woher er sein Geld bezieht, kann ich nicht sagen." Rein theoretisch könnte Nazim Tophan, der - so weiß Bürgermeister Prinz - auch bereits einen Deutschkurs besucht, im Lauf der nächsten Monate in Österreich eine Anstellung aufnehmen und dann laut Innenministerium hier bleiben.
Knifflig: Die österreichische Ausbildungsstätte für Imame soll allerdings erst 2018 ihren Betrieb aufnehmen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.