Auch Vermarkter betroffen

Experte für Salami: Stefan Pototschnig, Obmann der Jauntaler Salamibauern | Foto: Foto: Tourismusregion Klopeiner See/Gerdl
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  • Experte für Salami: Stefan Pototschnig, Obmann der Jauntaler Salamibauern
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Allergen-Verordnung tritt mit Dezember in Kraft. Direktvermarkter sehen es gemischt.

BEZIRK (emp). Mit 13. Dezember wird die sogenannte Allergen-Verordnung der Europäischen Union wirksam.

14 Stoffe gesamt
Nicht nur Gastronomen müssen ab diesem Zeitpunkt die 14 wichtigsten Allergene, dabei handelt es sich um allergieauslösende Stoffe, die in ihren Speisen enthalten sind, gesondert auf der Speisekarte oder Kuchenvitrine angeben. Betroffen sind auch Produzenten und Direktvermarkter.
"Wir wurden vom Direktvermarkter-Verband schon informiert", sagt Stefan Pototschnig, Obmann der Jauntaler Salamibauern. Der neuen Verordnung sieht er gelassen entgegen. "Schon jetzt müssen alle Inhaltsstoffe der Jauntaler Salami genau angegeben werden."
Im Salamiprotokoll sei ohnehin u. a. auch die Herkunft der Schweine und womit diese gefüttert worden sind, enthalten.
"Die Untersuchung zu den allergenen Stoffen, die in Produkten enthalten sind, ist ein einmaliger Aufwand und kein Grund zur Entmutigung", ist Pototschnig überzeugt.
Biete jemand eine größere Produktpalette an, "wird es unter Umständen ein wenig schwieriger." Nicht so optimistisch wie Pototschnig zeigt sich Biobauer Gottfried Hudl aus Gablern, der sich auf Öle spezialisiert hat. Er äußert Bedenken. "Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, 14 Allergene anführen zu müssen, denn es gibt wesentlich mehr davon." Jeder wisse selbst am besten, wogegen er allergisch ist, "und wird diese Produkte und Speisen dann sicher auch nicht essen", ist Hudl überzeugt.

ZUR SACHE
Mit 13. Dezember 2014 tritt die EU-Allergen-Verordnung in Kraft.

Die 14 häufigsten Allergene, wie Eier, Nüsse, Milch oder Gluten müssen nach Inkrafttreten der Allergen-Verordnung ausgewiesen werden.

Die Wirtschaftskammer verschickt derzeit Schulungsunterlagen an die einzelnen Betriebe im Gastronomiebereich, außerdem informieren Landwirtschaftskammer oder Dirketvermarkter-Verband.

Betroffen sind von der neuen Allergen-Verordnung Gasthäuser, Restaurants, Kaffeehäuser, Konditoreien, ...

Wer die Verordnung ignoriert, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

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