Lebensmittelunverträglichkeit: Wenn Essen krank macht

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BEZIRK (penz). Zunehmend mehr Menschen sind von einer Lebensmittelunverträglichkeit betroffen. Die Unfähigkeit bestimmte Nahrungsmittel zu verdauen, kann gesundheitliche Probleme verursachen. Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen sind nur einige der Symptome mit denen sich Betroffene herumschlagen müssen.

Die am häufigsten auftretende Ausprägung ist die Laktoseintoleranz. Laktose ist der Milchzucker, welcher hauptsächlich in Milch und Milchprodukten, wie Käse, Joghurt, Topfen und Butter, enthalten ist. Eine gute Alternative sind sämtliche Sojaprodukte. Um jedoch den, für den Körper so wichtigen, Bedarf an Kalzium auch ohne Kuhmilch sättigen zu können, wird empfohlen auf "laktosefrei" gekennzeichnete Produkte umzusteigen.

Die Unverträglichkeit des Fruchtzuckers wird in der Fachsprache als Fruktoseintoleranz bezeichnet. Der Fruchtzucker befindet sich unter anderem in Stein- und Kernobst, Birnen, Äpfeln und Pflaumen. Sorbit, welches in diversen Kaugummisorten und Getränken bis hin zu Mineralwasser mit Geschmack enthalten ist, verstärkt die ausgelösten Beschwerden. Zur Milderung hilft die Einnahme einer Scheibe Traubenzucker. Dies hilft dabei, den Fruchtzucker besser verdauuen zu können.

Die Untersuchung auf Laktose- und Fruktoseintoleranz erfolgt mithilfe eines H2-Atemtests. "Vorerst wird dem Patienten geraten, zwei bis drei Wochen komplett auf die unverträglichen Nahrungsmittel zu verzichten. Danach muss jeder seine Toleranz individuell austesten. Einige vertragen größere Mengen, andere wiederum sollten komplett auf den Verzehr der jeweiligen Lebensmittel verzichten", erklärt Elisabeth Ortner, Ernährungsberaterin im KH Braunau.

Die Zöliakie ist eine lebenslange Unverträglichkeit gegen das Klebereiweiß (Gluten). Gluten ist enthalten in Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und sämtlichen Fertigprodukten. Bei dem Kauf von Lebensmitteln wie Nudeln, Reis und Brot ist also besondere Vorsicht geboten. In Supermärkten gibt es zahlreiche Alternativen, welche auf der Verpackung mit dem Symbol eines durchgestrichenen Gerstenkorns und dem Zusatz "glutenfrei" gekennzeichnet sind. Die Nichteinhaltung der empfohlenen Vermeidung von Gluten kann zu Mängelerscheinungen, Gewichtsabnahme und psychischen Problemen führen.

Am 13. Dezember 2014 soll in ganz Österreich die Deklarationspflicht auch für unverpackte Ware eingeführt werden. Es muss also am Bauernmarkt, sowie in Wirtshäusern darüber Auskunft gegeben werden können, welche Zutaten die Produkte aufweisen. Enthält ein Produkt einen Inhaltsstoff, welcher allergische Reaktionen auslösen könnte, muss dieser mit einem Hinweis gekennzeichnet sein. Der schriftliche Verweis auf eine mündliche Information reicht aus. Diese muss dann jedoch auch vom Verkäufer oder Wirt näher ausgeführt werden können.

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