Keine Angst vor dem Alter

Im Bezirk gibt es verschiedene Modelle von Betreuungsmöglichkeiten. (Symbolbild/Foto: Archiv).
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Betreutes Wohnen, Mobile Dienste und Seniorenheime: Im Bezirk gibt es verschiedene Modelle von Betreuungsmöglichkeiten.

BEZIRK (ach). Die Lebenserwartung der Menschen ist gestiegen, sie werden immer älter. Wenn dann Hilfe benötigt wird, ist es gut zu wissen, welche Angebote es gibt und wohin man sich im Bedarfsfall wenden kann.

Der Trend geht eindeutig zu „Mobil vor stationär“, erklärt Johann Gruber, Leiter der Sozialabteilung der BH Braunau. Der Wunsch so lange als möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben, wird durch Unterstützung der mobilen Dienste ermöglicht. Aber auch die Nachfrage nach betreutem Wohnen ist gegeben. Etwa weil die Arbeit mit Haus und Garten zu viel geworden oder das Erreichen einer Wohnung im dritten Stock zu beschwerlich geworden ist.

Betreutes Wohnen

In 17 Gemeinden des Bezirks (Altheim, Aspach, Braunau, Burgkirchen, Eggelsberg, Gilgenberg, Hochburg-Ach, Höhnhart, Lengau, Maria Schmolln, Mattighofen, Mauerkirchen, Munderfing, Neukirchen, Ostermiething, Polling und Rossbach/Stand August 2015) wird diese Wohnform angeboten. Die Wohnungen sind barrierefrei und eignen sich für Einzelpersonen wie für Paare. „Eine Pflegestufe ist keine Notwendigkeit, die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeit. In Braunau gibt es 60 solcher Wohnungen, die der SHV vermittelt. Rufhilfe und Grundbetreuung durch Fachpersonal, welches Ansprechpartner für alle Belange ist und im Bedarfsfall mobile Dienste organisiert, gehören zur Grundausstattung“, so Gruber.

Mobile Dienste

Diese Betreuungsform ermöglicht ein gutes Pflegeumfeld im eigenen Zuhause. Der Dienst umfasst die drei Sparten Hauskrankenpflege, Fachsozialbetreuung und Heimhilfe. Von einfachen Tätigkeiten im Haushalt über Körperpflege bis hin zum Verbandswechsel und der Gabe von Injektionen reichen die Dienstleistungen der Heimhelfer, Fachsozialbetreuer und Diplompfleger, die je nach Sprengel vom Roten Kreuz, Caritas, Volkshilfe und Hilfswerk durchgeführt werden. Die Stundensätze richten sich nach der in Anspruch genommenen Sparte und ob Pflegegeld bezogen wird oder nicht. Bezieher einer Mindestpension mit Pflegegeld bezahlen zwischen 7,30 und 9,60 Euro pro Stunde. Der Aufwand für die 46 Gemeinden des SHV betrug im Vorjahr 1,7 Millionen Euro. Ansprechpartner der mobilen Dienste sind je nach Sprengel das Rote Kreuz (Tel. Nr. 07722 62 264 20) und die Volkshilfe (07722 68 614 14) in Braunau, die Caritas in Höhnhart (0676 877 62 594) und das OÖ. Hilfswerk in Munderfing (0664 807 651 623).

Seniorenheime

Derzeit bieten die 5 Seniorenheime des SHV (Braunau, Altheim, Mattighofen, Ostermiething) und das Diakoniewerk Mauerkirchen mit dem „Haus für Senioren“ sowie das Seniorenheim der Franziskanerinnen Vöcklabruck in Maria Schmolln die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ für insgesamt 651 Menschen an. Aufgenommen wird ab Pflegestufe 3 und ab einem Alter von ungefähr 60 Jahren.

Kurzzeitpflege

Zudem gibt es in den fünf SHV-Heimen 19 Kurzzeitpflegelätze für die Dauer von bis zu maximal drei Monaten. Möglich ist die unbürokratische Unterbringung bereits ab Pflegestufe 1. Gründe für eine Inanspruchnahme können der Übergang vom Krankenhaus in die eigene Wohnung, aber auch die Entlastung von pflegenden Angehörigen sein.

Tagesbetreuung

Eine weitere Form stellt die Tagesbetreuung, die von Montag bis Freitag in Form eines halben (8 bis 13 Uhr oder 13 bis 18 Uhr) oder eines ganzen Tages (8 bis 18 Uhr) in den Heimen des SHV angeboten wird, dar. Auch ein Pflegebad ist in diesem Zeitraum möglich. Zur Anmeldung einfach das jeweilige Heim einige Tage vorher anrufen. Die Grundgebühr für einen halben Tag beläuft sich auf 35 Euro, für einen ganzen Tag auf 60 Euro. Dazu kommt ein Pflegezuschlag von 80 Prozent der gewährten Pflegestufe (1/30 je Kalendertag).

Dauerheimplätze

Wenn Pflege zuhause nicht mehr möglich ist, bietet sich eine Unterbringung in einem Seniorenheim an. „Das Heim ist selbst zu bezahlen, die Personalkosten stellen mit rund 80 Prozent den höchsten Anteil dar. Das Heimentgelt pro Tag beträgt je nach Zimmer zwischen 65 und 84 Euro, dazu kommen 80 Prozent des jeweiligen Pflegegeldes. Wenn die Pension zu gering ist und kein Vermögen über 7.300 Euro da ist, kann Sozialhilfeunterstützung beantragt werden“, erklärt Gruber. Nach Prüfung und Genehmigung werden die gesamten Heimkosten vom SHV getragen. Dafür erhält der Verband 80 Prozent der Pension sowie des Pflegegeldes. Die verbleibenden 20 Prozent der Pension sowie der 13. und 14. Pensionsbezug erhält der Heimbewohner zur freien Verfügung. Kleidung, Fußpflege und Friseur sind vom Heimbewohner selbst zu tragen. Bei Schenkungen von Eigenheimen etwa hat der Verband ein Rückgriffsrecht für den Zeitraum von 5 Jahren.

Als erste Anlaufstelle rät Johann Gruber Betroffenen oder Angehörigen, sich bei den vier Sozialberatungsstellen in Altheim (Tel. Nr. 07723 42 352/801), Mattighofen (07742 5501/444), Braunau (07722 86 001) und in Ostermiething (06278 79 378) kostenlos zu informieren. Die Sozialberater klären auf und beraten umfassend.

Im Bezirk gibt es verschiedene Modelle von Betreuungsmöglichkeiten. (Symbolbild/Foto: Archiv).
Johann Gruber: "Der Trend geht eindeutig zu mobil vor stationär"
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