Endgültige Entscheidung im Mininger Heckenstreit
Anton und Berta Kreilinger aus Mining droht nicht nur ein Hausabriss aufgrund einer Untertretung des Mindestabstands zum Nachbargrundstück. Das Ehepaar hat nun auch den Rechtsstreit um die Eibenhecke verloren.
MINING (penz). Das Mininger Ehepaar Anton und Berta Kreilinger fühlten sich durch die drei Meter hohe Eibenhecke ihrer Nachbarin gestört. Es käme kein Tageslicht mehr in die hinteren Zimmer des Hauses, lautete ihr Klagen. Sie müssten am helllichten Tag das Licht einschalten.
Hecke sei ortsüblich
Die Angeklagte erwiderte, dass sie die hohe Hecke aber brauche, um zu verhindern, dass das Ehepaar sie beim Baden in ihrem Schwimmteich ständig beobachte. Das Bezirksgericht Braunau befand die Höhe der Eibenhecke für ortsüblich. Auch andere Hecken in Mining wären vergleichbar groß. Dem Landesgericht Ried zufolge war der eigene Planungsfehler der Kreilingers Schuld: Hätten sie das Haus nicht so nahe an das Nachbarsgrundstück gebaut, wäre die Lichteinschränkung nicht so groß gewesen. Die Klage wurde also abgewiesen.
Abbruchbescheid für Haus
Wie berichtet, hat das Ehepaar bereits einen Abbruchbescheid für ihr Haus bekommen, weil es um 80 Zentimeter zu nahe am Nachbarsgrundstück steht. Um einen Abriss zu verhindern, können die Kreilingers noch vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof ziehen. Gegen die Eibenhecke kann jedoch kein Einspruch mehr erhoben werden.
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