Alle Freigänger landen jetzt auf dem OP-Tisch

Johanna Stadler, Geschäftsführerin der Pfotenhilfe in Lochen | Foto: Pfotenhilfe/Mihai Vasile
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BEZIRK (ebba). Mit 1. April ist eine neue Gesetzesverordnung in Kraft getreten. Tierschutzministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hat erwirkt, dass Kaufbörsen mit Wildtieren wie etwa Spinnen, Schlangen oder Papageien verboten werden. Außerdem unterliegen künftig alle Freigängerkatzen – also auch Katzen in bäuerlicher Haltung – der Kastrationspflicht. Damit soll verhindert werden, dass zahlreiche Katzenjunge im Tierheim landen oder schlimmstenfalls getötet werden.

Der Verein Pfotenhilfe sieht in dieser Änderung im Bereich Tierschutz einen großen Erfolg: "Seit 2005 fordern wir diese Gesetzeslücke zu schließen, jetzt endlich haben die Behörden ein sinnvolles Werkzeug in die Hand bekommen, die Streunerproblematik einzudämmen und wir werden sie gerne dabei unterstützen", sagt Johanna Stadler, Geschäftsführerin vom Tierheim Pfotenhilfe in Lochen. Das Streunerkatzenproblem resultiere hauptsächlich aus der unkontrollierten Vermehrung in bäuerlicher Haltung. "Bisher konnten sich Landwirte bei Behördenkontrollen auf die Gesetzeslücke ausreden und den Veterinärämtern waren die Hände gebunden. Jetzt aber kann man nur noch argumentieren, dass einem die Tiere nicht gehören. Dann allerdings ist die Behörde in der Pflicht, die herrenlosen Katzen einzufangen und zu kastrieren."

Allein 2015 hat die Pfotenhilfe über 400 Katzen in OÖ und Salzburg kastriert. Allerdings ist das öffentliche Budget dafür knapp. Die Pfotenhilfe fordert daher ein Sonderbudget für Tierschutzorganisationen, die Katzen mit Lebendfallen einfangen, zum Tierarzt bringen und sie kastriert wieder in ihrem Revier freilassen. Auf Nachfrage im Büro von Tierschutzlandesrat Reinhold Entholzer, heißt es, dass "speziell für die Kastration von Streunerkatzen bereits jetzt Gelder – rund 80.000 Euro pro Jahr – zur Verfügung gestellt werden."

Strafen bis zu 3750 Euro

Halten sich Landwirte nicht an die Kastrationspflicht, drohen Strafen bis zu 3750 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro). Kontrollen werden laut Eva Gaisbauer von der Bezirkshauptmannschaft nur dann stattfinden, wenn eine Anzeige erfolgt ist oder "im Zuge von sonstigen Amtshandlungen vor Ort." Eine lückenlose Kontrolle sei bei zirka 3000 landwirtschaftlichen Betrieben im Bezirk nicht möglich.

"Am Thema vorbei"

Kritik an der neuen Regelung kommt vonseiten der Landwirtschaftskammer. "Diese Verordnung macht wenig Sinn, weil die Katze auf den Bauernhöfen gebraucht wird, um Ungeziefer und Mäuse zu vernichten. Für mich geht das Ganze komplett am Thema vorbei. Einerseits soll man kein Gift gegen das Ungeziefer verwenden, auf der anderen Seite hindert man aber den natürlichen Feind daran, sich zu vermehren", meint Bezirksbauernkammer- und Bauernbund-Obmann Ferdinand Tiefnig, und fährt fort: "Wir werden seitens der Kammer auf jeden Fall versuchen, Aufmerksamkeit auf dieses neu geschaffene Problem zu richten."

Verantwortung teilen

Johanna Stadler verweist darauf, die Landwirte mit ihrer neuen Verantwortung nicht alleine zu lassen: "Es ist ganz wichtig, dass man jetzt zusammenhilft. Auch finanziell. Man kann nicht alles auf die Bauern abwälzen. Außerdem muss man differenzieren, welche Katzen tatsächlich dem Landwirt gehören und welche nur "Mitfresser" sind." Letztere bedürfen einer Zusatzlösung. Stadler könne sich hier vorstellen, dass sich die Landwirte zumindest finanziell beteiligen, wenn sich dafür die Tierschutzorganisation um das Einfangen und Kastrieren des Streuners kümmert.

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind ab sofort nur mehr Wohnungs- und Zuchtkatzen.

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