Hausabriss rückt immer näher

Foto: Scharinger

Als Ergebnis eines jahrelangen Nachbarschaftsstreites droht nun das Haus abgerissen zu werden: Die Beschwerde des Ehepaars gegen den Abbruchbescheid wurde vom Landesverwaltungsgericht abgelehnt.

MINING (penz). Es ist ein Schock für Anton und Berta Kreilinger. 48 Jahre, nachdem das Haus des Ehepaares gebaut wurde, soll es abgerissen werden. Grund dafür: Die Abstände zur Grundgrenze wurden unterschritten, wie die BezirksRundschau bereits berichtete. Die beiden Mininger versuchten mit einer Beschwerde gegen den Abbruchbescheid, ihr Haus zurückzugewinnen. Das Landesverwaltungsgericht hat diese nun aber abgewiesen.

Rückblick

1968 wurde das Haus der Familie Kreilinger gebaut. Damals grenzte der Grund an ein Feld. Im Einvernehmen mit den damaligen Grundbesitzern rückte das Ehepaar weiter als geplant nach hinten. Man wollte der angekündigten Verbreiterung durch einen Gehsteig vorbeugen. Wo früher der Acker war, steht nun seit den späten 90er-Jahren ein Haus. Seitdem gibt es Ärger. "Wir haben nie unseren Frieden gefunden", denkt Anton Kreilinger an die ewigen Sticheleien. Zuletzt war die drei Meter hohe Eibenhecke der Nachbarin Grund für Zankereien. Diese sorgte dafür, dass kein Tageslicht mehr in die hinteren Zimmer des Hauses drang. "Wir haben uns stets um eine außergerichtliche Lösung bemüht. Da aber unsere Nachbarin an keiner Einigung interessiert war, sahen wir keine andere Möglichkeit, als die Stutzung der Hecke gerichtlich einzuklagen", gibt Anton Kreilinger zu bedenken. Das ließ die Nachbarin nicht auf sich sitzen. Sie konterte mit einer Gegenklage: Das Haus sei ein Schwarzbau, lautete ihr Vorwurf. Dies könnte die Familie Kreilinger nun ihr Haus kosten.

Einzige Hoffnung

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Im Einreichplan von 1968 ist der Abstand zur nördlichen Grundgrenze mit drei Metern angeführt. Bei einem Lokalaugenschein wurde allerdings nur ein Abstand von knapp zwei Metern gemessen. "Mir wurde der Bebauungsplan für mein Grundstück mit einem Abstand von 1,70 Metern zur Grundgrenze genehmigt", versteht Anton Kreilinger die Welt nicht mehr. 1982 erstellte die Gemeinde den Bebauungsplan. Als dieser 2008 aufgehoben wurde, machte dies das Einfamilienhaus auf einen Schlag zum illegalen Schwarzbau. Ab diesem Zeitpunkt galt in der Gemeinde das oberösterreichische Baurecht samt Drei-Meter-Regelung.
Aber auch, als Jahre später (1991) die Garage neu errichtet wurde, segnete die Gemeinde die Baupläne ab. "Zum Zeitpunkt, als das Haus gebaut worden ist, wäre es durchaus so möglich gewesen. Es hätte nur so im Plan eingezeichnet werden müssen", sagt der Mininger Bürgermeister Günter Hasiweder.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten für das Ehepaar, sein Haus noch zu retten. "Man kann noch auf eine erfolgreiche Berufung hoffen oder die Garage so weit zurückbauen, dass die drei Meter Abstand zur Grundgrenze bestehen", erklärt Bürgermeister Hasiweder. Anton Kreilinger habe jedoch den Umbauplan bereits Anfang des Jahres eingereicht. "Wir haben die kompletten Änderungspläne bei der Gemeinde abgegeben. Der Gemeindebedienstete hat jedoch das Kuvert nicht einmal geöffnet, weil der Bauplan von 1968 angehängt war. An dem Plan hat sich aber nichts geändert." Eine weitere Alternative, auf welche Kreilinger stark pocht, wäre, den Bebauungsplan erneut genehmigen zu lassen. Damit wäre das Problem vom Tisch. Dies sei laut Bürgermeister aber undenkbar.

Trauer ist groß

Berta Kreilinger ist den Tränen nahe: "Es ist schon geplant, wo der Schutt und die Überreste des Hauses nach dem Abriss hinkommen. Aber was ist mit den Menschen, die in dem Haus wohnen? Werden diese mit dem Schutt beseitigt?" Der Abriss würde die Kreilingers 60.000 bis 70.000 Euro kosten. Den Schutt zu Füßen und ohne Geld in den Taschen würden die beiden Pensionisten dann dastehen. Eine Alternative, würde es wirklich zu einem Abriss kommen, könnten sich die beiden vorstellen: "Wir würden den Grund der Caritas übergeben, sodass er etwa für ein Flüchtlingsheim genutzt werden könnte."

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