Jeder Zehnte ist ein Mautflüchtling

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Etwa jeder zehnte LKW, der auf der neuen Umfahrung B148 unterwegs ist, weicht der Maut aus.

BEZIRK (penz). "94 Prozent des Verkehrs wurden vom Ort weg auf die Umfahrung abgeleitet", freut sich St. Peters Bürgermeister Robert Wimmer über den Gewinn der neuen Umfahrung. Nun sind zwar die Ortsansässigen vom tosenden Verkehrslärm befreit, dafür gibt es andere Leidtragende.

"Der Verkehr auf dieser Strecke hat deutlich zugenommen und mit ihm der Lärm", kommt es vonseiten der Anrainer, die nahe an der B 148 wohnen. Als primäre Störfaktoren nennen die Ansässigen die Lastkraftwagen. "Zum einen macht es die überhöhte Geschwindigkeit einiger Autos. Zum anderen und nicht weniger gering die zunehmende Menge an Lastkraftwagen." Während Anrainer vom Lärm belästigt sind und zu Stoßzeiten schwer aus ihrer Einfahrt kommen, stößt die Situation auch einigen Straßenbenützern sauer auf. Durch die Verkehrskolonnen würden sich erhebliche Verzögerungen auf dem Arbeitsweg ergeben.

Verbot seit 2010

Bereits 2010 wurde auf der B 148 ein Fahrverbot für Lkw angeordnet, welches sich von der neuen Grenze Braunau-Simbach bis etwa zum Kreisverkehr beim Hargassner in Altheim erstreckt. Das Verbot gilt für Lkw über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind der Ziel- und Quellverkehr, wobei die Definiton sehr weitläufig ist. Würde das Ausweichen auf die Autobahn einen zu großen Umweg verursachen, gilt man nicht als Mautflüchtling. So dürfen etwa Lkw auf der Fahrt von Passau nach Salzburg auf den Straßen verkehren. 80 Kilometer Umweg zur Autobahn wären zu viel. Ziel der Verordnung ist es, vor allem den Lkw-Verkehr auf der Achse Linz – München zu unterbinden. Hier wäre ein Umweg von 30 Kilometern durchaus zumutbar.

"Es wird beinahe täglich kontrolliert", berichtet Bezirkspolizeikommandant Martin Pumberger. Kollege Franz Zeilinger fügt hinzu: "Die Kontrollen haben ergeben, dass zehn bis 15 Prozent aller kontrollierten Lkw gegen das Fahrverbot verstoßen. Die Zahlen haben sich im Laufe der Zeit aber wesentlich minimiert."
Auch Bürgermeister Robert Wimmer hat den Eindruck, dass die Polizei gute Arbeit mit den Kontrollen leistet.

Günther Steinkeller, Landesrat für Infrastruktur, erklärt: "Das Ziel von Lkw-Fahrverboten auf Landesstraßen ist die Verringerung schädlicher Auswirkungen des Schwerverkehrs auf die ansässige Bevölkerung. Wir wollen damit insbesondere die Lärmentwicklung und die Abgasbelastung minimieren."
Eine Aussendung der oö. Landeskorrespondenz gibt an, dass durch die Verordnung positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. So habe sich auf der Altheimer Straße B 148 der Schwerverkehr bereits um etwa zehn Prozent verringert.

Zur Sache

Um die Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der mautpflichtigen Autobahn auf die Landesstraßen zu unterbinden, beschloss die oberösterreichische Landesregierung seit 2004 Lkw-Fahrverbote durch Verordnungen. Bei Verstößen sind Sicherheitsleistungen im Umfang von etwa 200 Euro zu zahlen. Durch Verordnungen der Landesregierung und der Bezirksverwaltungsbehörden besteht mittlerweile an 56 Straßenabschnitten im Land OÖ ein Lkw-Fahrverbot. Diese Punkte werden stetig kontrolliert. Seit der Einführung der Verordnungen zeigen sich positive Entwicklungen.

„Aufgrund der positiven Erfahrungen ersuche ich die Polizei in regelmäßigen Abständen, die Kontrollen fortzuführen“, betont Landesrat Günther Steinkellner. Die Notwendigkeit weiterer Lkw-Fahrverbote wird laufend geprüft und entsprechende Schritte werden bei Bedarf eingeleitet.

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