AK unterstützt vom Hochwasser betroffene Mitglieder mit 1200 Euro Direkthilfe und 10.000 Euro zinsenlosen Kredit
OÖ. Die Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt sich solidarisch mit ihren vom Hochwasser betroffenen Mitgliedern und bietet ihnen neben arbeitsrechtlicher Beratung unter Tel. 050/6906-1 auch finanzielle Unterstützung an. Die in der Vollversammlung der AK Oberösterreich vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, vom Hochwasser geschädigten AK-Mitgliedern mit Mitteln aus dem AK-Katastrophenfonds zu helfen.
Die Unterstützung kann entweder als Direkthilfe (die nicht zurückgezahlt werden muss) oder als zinsenloser Kredit gewährt werden. Die Direkthilfe beträgt maximal 1200 Euro – je nach Schadenshöhe. Der Kredit für den Wiederaufbau ist mit 10.000 Euro angesetzt und wird bei einem Schaden von mehr als 10.000 Euro gewährt. Der Wiederaufbaukredit hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, ab dem zweiten Jahr ist der Kredit in 72 Monatsraten zurückzuzahlen. Die Arbeiterkammer zahlt die Zinsen.
Voraussetzung für die Unterstützung ist wie bei früheren Hochwasserkatastrophen, dass der Antragsteller AK-Mitglied ist und Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes erhalten hat. Die Unterstützung wird für Schäden am Hauptwohnsitz einmalig pro Haushalt gewährt. „Auch diese Katastrophe treibt wie schon 2002 oder 2013 hunderte Arbeitnehmer in die blanke Verzweiflung. Darum ist es für uns selbstverständlich, dass wir einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.
Das Antragsformular mit den detaillierten Richtlinien ist auf der AK-Homepage unter ooe.arbeiterkammer.at zu finden.
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