Neues für Katzenbesitzer
Es gibt Neuerungen im Tierschutz, die Kastrationspflicht für Katzen wurde auch auf Bauernkatzen ausgeweitet.
BEZIRK (bm). Seit 1. April gilt in Niederösterreich die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wir haben uns im Bezirk Bruck an der Leitha umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die Brucker von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Streuner kastriert
Gerda Reicher aus Bruck ist Besitzerin einer Katze und eines Hundes, freilich beide kastriert. Doch Reicher hat auch ein großes Herz für streunende Miezen: "Ich hab sechs Streuner auf eigene Kosten kastrieren lassen, lange bevor das Gesetz in Kraft getreten ist." Helga Longin vom Brucker Tierheim lobt das neue Gesetz und sagt: "Wir betreuen jedes Jahr rund 150 Katzenbabies aus ungewollter Vermehrung. Sie werden ausgesetzt, mit oder ohne Mama. Es ist schwierig diese Katzenkinder durchzubringen und verlangt von uns allen jede freie Minute und viel Kraft, sie müssen alle zwei Stunden gefüttert werden! Das Gesetz ist ein wahrer Fortschritt für den Tierschutz in NÖ."
Hunde an die Leine
Andreas Bendekovics, 28, aus Bruck ist Hundebesitzer. Zum Termin erscheint der junge Altenpfleger mit vorbildlich angeleintem Hund, der auch einen Maulkorb trägt. Warum das so ist erklärt Bendekovics: "Mein Burli 'Jamie' ist ein richtiger Schmuser, aber er ist noch nicht erwachsen und entsprechend aufgeweckt. Es gibt Personen, die sich vor Hunden fürchten, es ist Vorschrift und dem Hund tut es nicht weh. An der Leine ist er immer, den Maulkorb tun wir runter, sobald wir ein bissl außerhalb der Stadt spazieren gehen."
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