Kaserne Götzendorf: 1.800 Euro Strafe für Unteroffizier
Offiziersstellvertreter wegen tätlichen Angriffs auf Rekruten verurteilt
GÖTZENDORF/KORNEUBURG (mr). Im Falle jenes Unteroffiziers der Kaserne Götzendorf, der wegen Verletzung und gefährlicher Bedrohung eines Rekruten angeklagt war, ist letzte Woche das Urteil gefallen.
Respektloses Verhalten
Wie berichtet stand der 19-jährige Rekrut Laurenz F. am 18.9.2015 einen Tag vor dem Abrüsten - die Ausrüstung hatte er bereits abgegeben, er schlenderte durch die Kaserne und wartete auf den nächsten Tag. Dabei kam er auch in die Cafeteria, wo ihm der Angeklagte eine von ihm als "Belehrung" bezeichnete Standpauke hielt.
Das Durchgehen zwischen dem Unteroffizier und den "belehrten" Rekruten einerseits und eine unbotmäßige Äußerung andererseits empfand der 42-jährige Berufssoldat offenbar als unerträgliche Insubordination. Laut Strafantrag ist er dem Rekruten in die benachbarte Küche gefolgt, wo er ihm am Hals gepackt und gewürgt haben soll.
Strafantrag modifiziert
In diesem Verhalten, das zunächst als Körperverletzung angeklagt war, erblickte die Anklagebehörde sodann das Delikt der Körperverletzung von Untergebenen und des tätlichen Angriffs auf Untergebene nach dem Militärstrafgesetz als erfüllt.
Richter Hohenecker verurteilte den Angeklagten wegen Angriffs auf den Rekruten (nicht wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung) zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Urteil nicht rechtskräftig, für den Unteroffizier gilt daher weiterhin die Unschuldsvermutung.
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