Zwangsheiratsanklage: Freispruch

Staatsanwältin Doris Demler: Vertreterin der Anklagebehörde. | Foto: mr
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BRUCK/KORNEUBURG (mr). Ein 33-jähriger Asylwerber iranischer Herkunft musste sich wegen des Verbrechens der Zwangsheirat verantworten. Alles andere als ein Kavaliersdelikt: Dieses Verbrechen (eine Sonderform der Nötigung) ist seit Anfang 2016 in Kraft und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht.

Mit Umbringen bedroht?

Der in einer Brucker Flüchtlingsunterkunft untergebrachte Iraner will nach seiner Aussage die einige Jahre ältere - ebenfalls asylsuchende - Afghanin im Deutschkurs kennengelernt und mit ihr eine Liebesbeziehung begonnen haben. Es sei auch bereits über Hochzeitspläne gesprochen worden, dann sei die Beziehung erkaltet. Niemals habe er die Afghanin mit dem Umbringen bedroht, sollte sie ihre angebliche Zusage, ihn zu ehelichen, nicht einhalten.

Geändertes Aussageverhalten

Unterschiedliche Aussagen der Frau vor der Polizei und vor Gericht führten dazu, dass der Angeklagte im Zweifel freigesprochen wurde. Plötzlich war sich die Afghanin nicht mehr sicher, ob sie der Angeklagte mit einer Todesdrohung zur Heirat nötigen wollte. "Wir haben verschiedene Muttersprachen und unterhielten uns in englischer Sprache, da kann es zu Missverständnissen kommen" - so ihre Aussage vor Gericht.

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