Heizkostenzuschuss kann ab sofort beantragt werden

Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2016/2017 beschlossen. Dieser Zuschuss kann ab sofort in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Maßnahme in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. „Leider gibt es viele Menschen, die mit ihrem Einkommen nur schwer über die Runden kommen. Deshalb hat die Landesregierung auch in diesem Jahr diese Einmalzahlung als Unterstützung beschlossen“, umreißt Kampus die Zielsetzung dieser Maßnahme.

Im heurigen Jahr wurde der Antragszeitraum um rund drei Wochen verlängert und beginnt daher bereits mit 30. September. Auch die Höhe des Zuschusses wurde vereinheitlicht: Er beträgt jetzt – unabhängig von der Art der Heizungsanlage - für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro. „All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab sofort beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land“, unterstreicht Kampus. Im Vorjahr erhielten etwas mehr als 10.000 Haushalte diesen Zuschuss.

Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2016 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben.
Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:
Alleinstehende Personen: 1.128 Euro
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1.692 Euro
Erhöhungsbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind: 338,40 Euro
Die Förderaktion beginnt am 30. September und dauert bis 23. Dezember. Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at

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