Stromkostenbremse & Co
Alle Neuerungen im Dezember 2022 in Österreich

Ab 1. Dezember gilt die neue Vignette für 2023. | Foto: berolina/panthermedia
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Strompreisbremse, Gültigkeit der Jahresvignette, und weitere Neuerungen: Was im Dezember in Österreich  alles gilt.

ÖSTERREICH. Wie sieht es mit den Öffnungszeiten am 8. Dezember aus? Wieviel bekommen Haushalte mit der sogenannten Strompreisbremse? Das und viele weitere Änderungen im Folgenden.

Strompreisbremse bringt 500 Euro

Die Strompreisbremse gilt ab 1. Dezember. Sie soll den Haushalten in Österreich eine spürbare Entlastung von 500 Euro pro Jahr bringen und den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken, gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Sie wird direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen wirksam. Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen. Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt. Mehr dazu hier.

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Jahresvignette 2023 ab 1. Dezember gültig

Gültig ist die neue Vignette ab dem 1. Dezember 2021 bis zum 31. Jänner 2023. Die Preise für 2023 werden um 2,8 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahres-Vignette im kommenden Jahr 96,40 Euro und jene für Motorräder 38,20 Euro kosten. Mehr dazu hier.

Westbahn und Wiener Lokalbahnen erhöhen Gehälter

Zum 1. Dezember 2022 erhöht die Westbahn freiwillig die Gehälter und Löhne, damit folgt die Westbahn der Empfehlung des Fachverbandes der Schienenbahn. Der Bahnbetreiber werde die Ist-Gehälter um 7,5 Prozent, jedoch um mindestens 200 Euro brutto erhöhen. Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen sollen um 8 Prozent erhöht werden. Zusätzlich dazu werde im Dezember einmalig eine Teuerungsprämie von 500 Euro brutto ausgezahlt. Diese freiwillig vorgezogenen Maßnahmen sollen jedoch nach Abschluss des neuen Kollektivvertrags auf die tatsächlichen Erhöhungen angerechnet werden.

Angesichts der hohen Inflation und der stockenden Kollektivvertragsverhandlungen zwischen den Sozialpartnern setzen die Wiener Lokalbahnen (WLB) ab Dezember eine freiwillige Anpassung des Kollektivertrags für ihre Mitarbeiterinnen um. Damit folgen die WLB, die unter anderem die Badner Bahn betreiben, einer Empfehlung des Fachverbands für Schienenfahrzeuge der Wirtschaftskammer. Der Kollektivvertrags-Mindestlohn wird demnach ab 1. Dezember 2022 um 7,5 %, zumindest jedoch um 200 Euro (Basis Vollzeit) erhöht. Zulagen steigen um 8%. Zusätzlich bezahlt das Unternehmen im Dezember einmalig eine Prämie in Höhe von bis zu 500 Euro. 

Gewinnabschöpfung von Energieunternehmen

Mit dem Bundesgesetz über einen "Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger" EKB-S soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 Euro pro MWh gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie (Solarthermie und Fotovoltaik), Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen ausgenommen Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 Euro pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der EKB-S beträgt 90 Prozent der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten.

Erwerb und Rückgabe von nationalen Emissionszertifikaten

Handelsteilnehmer können nationale Emissionszertifikate für das Kalenderjahr 2022 ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 31. Juli 2023 bei der zuständigen Behörde erwerben oder im Falle der Nichtverwendung zurückgeben. Mehr dazu hier.

Erschwerniszulage für Polizisten im Auslandseinsatz

Polizistinnen und Polizisten im Auslandseinsatz ab 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Erschwerniszulage bei Auslandsverwendungen von 1.127 Euro brutto im Monat.

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