Schwarze Sulm: Rückschlag für Kraftwerk-Gegner

Die Schwarze Sulm ist ein 83 km langer Nebenfluss der Mur und Natura 2000-Schutzgebiet. | Foto: Fürbass
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SCHWANBERG. Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt das geplante Kleinkraftwerk an der Schwarzen Sulm Umweltschützer, lokale Aktivisten, Juristen, die Bundes- und Landespolitik, die EU-Kommission und die Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die vom Wasserkraftwerk betroffene Schluchtstrecke ist als Natura 2000-Europaschutzgebiet ausgewiesen, dennoch wurde das Kraftwerk 2007 vom Land Steiermark bewilligt. Im Jahr 2013 ließ der damalige LH Franz Voves den betreffenden, ökologisch „sehr guten“ Flussabschnitt herabstufen und deklarierte ihn als „gut“, um den Bau des Kraftwerkes doch zu ermöglichen.
Jetzt gab es einen weiteren Rückschlag für die Kraftwerksgegner: Der EuGH hat jene Klage der EU-Kommission abgewiesen, wonach Österreich vorgeworfen wird, im Jahr 2007 den Bau des Wasserkraftwerkes bewilligt zu haben, obwohl er laut Bewilligungsbescheid zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen werde. Trotz heftiger Kritik und einer Amtsbeschwerde des damaligen Umweltministers Nikolaus Berlakovich wurde dieser Sachverhalt im aktuellen Urteil des EuGH wohl aus formalrechtlichen Gründen nicht behandelt, weil er nicht Gegenstand des Verfahrens war.

Der Ball liegt beim Verwaltungsgerichtshof

Daher ist nun wieder Österreich am Zug: Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über die ungerechtfertigte Herabstufung des ökologischen Zustandes, also über die Amtsbeschwerde des Umweltministeriums gegen das Land Steiermark. Die Grüne Umweltsprecherin LAbg. Sabine Jungwirth gibt sich nicht geschlagen: "Der Kampf um das Naturjuwel ist noch nicht entschieden. Neben der offenen Amtsbeschwerde fehlen den Projektwerbern auch noch mehrere Bewilligungen für den Bau.“ (z.B. die wasserrechtliche Bewilligung im Änderungsverfahren und die forstrechtliche Bewilligung).

Die Kraftwerkbetreiber

Peter Masser ist neben Alfred Liechtenstein einer der Projektwerber und sieht dem Kraftwerksbau mit einer Leistung von 5 Megawattt und einer Jahresleistung von 18 Mio. Kilowattstunden jetzt gelassen entgegen: "Diese inhaltliche Entscheidung des EuGH hat jene des Verwaltungsgerichtshofes wohl vorweggenommen. Das zeigt uns einerseits, dass die Installation eines solchen Kleinwasserkraftwerkes unabhängig von der Güteklasse des Wassers sehr wohl im öffentlichen Interesse liegt, und andererseits, dass wir von Anfang an korrekt gehandelt haben. Die Verlegung der Trasse in ein Gebiet, das kaum von Natura 2000-Vorgaben betroffen ist, zeigt unser Entgegenkommen."

An der Schwarzen Sulm hat die Natur Vorrang, darin sind sich neben dem WWF alle großen Umweltorganisationen, darunter auch GLOBAL 2000 und Greenpeace einig. Sie appellieren an Umweltminister Andrä Rupprechter, der sich selbst als „Flussschützer der ersten Stunde“ bezeichnet, seinem Ruf gerecht zu werden: Er solle sich wie bisher und vehement für den endgültigen Schutz und Erhalt der Schwarzen Sulm und gegen eine Bewilligung eines Projektes aussprechen, das schon so viel böses Blut erzeugt hat. „Wir werden einer Zerstörung der Schwarzen Sulm sicherlich nicht tatenlos zusehen“, kündigen die NGOs und die Aktivisten vor Ort ihren ungebrochenen Widerstand an.

Eine "never ending Story"

Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt das geplante Kleinkraftwerk an der Schwarzen Sulm Umweltschützer, lokale Aktivisten, Juristen, die Bundes- und Landespolitik, die EU-Kommission und die Gerichte bis hin zum EuGH. Die vom Wasserkraftwerk betroffene Schluchtstrecke ist von seltenen Au- und Hangschluchtwäldern gesäumt und beherbergt gefährdete Arte wie Steinkrebs, Wasseramsel und Fischotter; sie ist daher auch als Natura 2000 - Europaschutzgebiet ausgewiesen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden nationalen Gesetze verbieten Eingriffe, die eine Verschlechterung der Ökologie bewirken. Dennoch wurde das Kraftwerk 2007 vom Land Steiermark bewilligt und stellt seither einen - in der Österreichischen Naturschutzgeschichte bislang beispiellosen -juristischen Streitfall dar.

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