e-Medikation ist in Deutschlandsberg ab jetzt Realität

Dr. Gerald Strohmeier, Allgemeinmediziner aus Groß St. Florian, Angelika Bischof, Apothekerin in Stainz, Gesundheits-Landesrat Christopher Drexler, Verena Nussbaum, Obfrau der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. | Foto: KK
  • Dr. Gerald Strohmeier, Allgemeinmediziner aus Groß St. Florian, Angelika Bischof, Apothekerin in Stainz, Gesundheits-Landesrat Christopher Drexler, Verena Nussbaum, Obfrau der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
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DEUTSCHLANDSBERG. Lange wurde darüber diskutiert, jetzt ist sie da: Die e-Medikation. Der Bezirk Deutschlandsberg wurde als LKH-Standort in ländlicher Struktur für den Probebetrieb auserkoren - und das repräsentativ für ganz Österreich.
Auch wenn alles Neue erst einmal mit Bedacht und verhaltener Neugier behandelt wird - die e-Medikation kann allerhand, um z.B. Doppelmedikation oder auch die Wechselwirkung von Medikamenten zu vermeiden.

Den Patienten zum Wohle

Viele Patientinnen und Patienten nehmen gleichzeitig mehrere Medikamente ein, die nicht nur von der Hausärztin/vom Hausarzt, sondern von Fachärztinnen/Fachärzten oder Krankenhäusern verordnet wurden. Zusätzlich werden oft in der Apotheke empfohlene rezeptfreie Arzneimittel eingenommen. Es ist daher für Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsberufe mitunter schwierig, den Überblick über alle Medikamente zu wahren.

Mit dem heutigen Start der ELGA-Anwendung „e-Medikation“ in der Region Deutschlandsberg werden die von ÄrztInnen verordneten und von Apotheken abgegebenen Medikamente sowie wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel in die jeweilige e-Medikationsliste eintragen. Ihr Ziel ist es, das mit Arzneimitteln verbundene Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu minimieren und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten bei der Einnahme von Medikamenten zu erhöhen.

Funktion von ELGA

Die „e-Medikation“ ist somit neben den „e-Befunden“ eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. In die e-Medikationsliste werden die von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt verordneten bzw. die von der Patientin/des Patienten in der Apotheke abgeholten Arzneimittel eingetragen. Zudem ist es möglich, nicht-rezeptpflichtige, aber wechselwirkungsrelevante Medikamente ebenfalls in die Liste mit aufzunehmen. Dafür muss die e-card der Patientin/des Patienten in der Apotheke gesteckt werden. Ziel ist es, bestmögliche Medikamentensicherheit für die Patientinnen und Patienten zu erreichen. Wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt bzw. die Apothekerin/der Apotheker auf einen Blick sehen, welche Medikamente die Patientin/der Patient einnimmt, kann bei der Verschreibung bzw. Abgabe eines neuen Arzneimittels Rücksicht darauf genommen werden.

Eine Vorreiterrolle

Mit dem heutigen Start des Probebetriebs für e-Medikation im Bezirk Deutschlandsberg wird diese wichtige ELGA-Anwendung umgesetzt.
Gesundheitslandesrat Christopher Drexler ist stolz auf die Vorreiterrolle der Steiermark im Rahmen von ELGA und e-Medikation. „Der große Vorteil von e-Medikation ist die Minimierung der Risiken unerwünschter Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen. Außerdem wird die Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten für die Patientinnen und Patienten deutlich erhöht.“
GKK-Obfrau Verena Nussbaum: „Wer mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen muss, kann leicht den Überblick verlieren. Das birgt viele Gefahren und führt oft zu sinnlosen Doppelverschreibungen. Die e- Medikation garantiert sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Ärztinnen und Ärzten einen aktuellen Überblick über die verordneten Medikamente.“

So funktioniert e-Medikation

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind zukünftig verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Besteht ein aufrechtes Behandlungsverhältnis und haben sich die Patientinnen und Patienten nicht von ELGA bzw. dieser ELGA-Funktion abgemeldet, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die e- Medikationsliste ihrer Patientin/ihres Patienten einsehen und auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Damit haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie. Die neu verordneten Medikamente werden in der e-Medikation gespeichert und die Patientin bzw. der Patient erhält ein Rezept mit einem eindeutigen Code.

Auf einen Blick

Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der e-Medikation ihrer Kundinnen und Kunden speichern. Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann die gesamte e-Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden, und es können rezeptfreie Medikamente eingetragen werden.
Die e-Medikationsdaten werden zentral und verschlüsselt im Verantwortungsbereich der Sozialversicherung gespeichert.
„Die Sozialversicherung leistet mit der Umsetzung der e-Medikation einmal mehr einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit,“ erklärt Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Wie schon bei vielen anderen elektronischen Services ist die e-card auch bei e-Medikation DER Schlüssel zur elektronischen Gesundheit. Wichtig dabei ist, dass auf der e-card selbst keinerlei Medikationsdaten gespeichert sind.“

Die Vorteile für Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken

Mit der e-Medikationsliste haben die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also z.B. Hausärztin bzw. Hausarzt, eine Ambulanz oder ein Spital einen aktuellen Überblick über verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente. Damit können diese auf unerwünschte und auch gefährliche Wechselwirkungen überprüft und unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. Einträge, die älter als ein Jahr sind, werden entsprechend dem ELGA-Gesetz automatisch aus der e-Medikationsliste gelöscht.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten öfter auf, als man denkt: Manche Blutgerinnungshemmer vertragen sich nicht mit auch rezeptfrei erhältlichen Schmerzmitteln, Blutdrucksenker harmonieren oft nicht mit Entwässerungsmitteln. Selbst manche auf den ersten Blick unverfängliche Teesorten, Mineralien oder Vitamine können die Wirkung von Medikamenten beeinflussen, z.B. verstärken oder abschwächen.
"Durch Verschreibung von Arzneimitteln mit e-Medikation können künftig Wechselwirkungen mit bereits verschriebenen oder rezeptfrei in Apotheken erhältlichen Medikamenten leichter erkannt werden. Dadurch kann eine mögliche Schädigung der Patientinnen und Patienten durch unerwünschte Arzneimittelinteraktionen verhindert und somit die Behandlungssicherheit gefördert werden“, sieht Gerald Strohmeier, Arzt für Allgemeinmedizin aus Groß St. Florian die Vorteile für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. "Die Qualität der medizinischen Versorgung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Mit dem Probebetrieb der heute in Deutschlandsberg startet können wir an der Weiterentwicklung der Versorgung aktiv mitarbeiten. Zu bedenken sei allerdings die Tatsache, dass es neben dem unbestreitbaren Nutzen der e-Medikation auch zu einer Steigerung des Arbeitsaufwandes in der täglichen Praxisarbeit kommen könnte, was jedoch sehr von der technischen Umsetzung und Integration in bestehende EDV-Systeme abhängig sein wird. In diesem Zusammenhang sollte auch die finanzielle Mehrbelastung nicht unerwähnt bleiben, die letztendlich auf die Ärztin oder den Arzt zukommen werden“, so der Mediziner.
„Die Apothekerinnen und Apotheker als Arzneimittelfachleute beschäftigen sich eingehend mit dem Thema Arzneimittelsicherheit und unterstützen das neue Projekt „e-Medikation“. Die Beratung zur richtigen Einnahme von Arzneimitteln, die Information zu Wirkung, Neben- und Wechselwirkung ist eine zentrale Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker,“ so Angelika Bischof, Apothekerin aus Stainz.

Anzahl der Wechselwirkungen steigt

Für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten ist es wesentlich, dass die Gesundheitsberufe einen Überblick über die eingenommen Arzneimittel, sei es von der Ärztin/ vom Arzt verordnet oder in der Apotheke empfohlen, haben. „Wir wissen, dass drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen - statistisch gesehen - bereits drei Wechselwirkungen auslösen“, so Bischof. Fünf Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus (Quelle: Univ. Prof. Dr. Ekkehard Beubler). Dabei sind besonders auch die rezeptfreien Medikamente zu beachten, die eine überproportional hohe Rate an Wechselwirkungen verursachen. Mengenmäßig betrachtet ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat. Falls Wechselwirkungen auftreten, kann die Apothekerin, der Apotheker der Kundin/dem Kunden ein anderes Präparat empfehlen. Für die Patientinnen und Patienten hat das große Vorteile: Durch die Information aus der e-Medikation können sie in der Apotheke besser beraten werden.

Nutzen von e-Medikation

Unzureichende Informationen über den aktuellen Medikationsstatus einer Patientin oder eines Patienten können zu Mehrfachverordnungen, unter Umständen sogar zur Überdosierung eines in diesen Medikamenten enthaltenen Wirkstoffes, führen. Bekannt ist aber auch, dass vor allem die Kombination unterschiedlicher Medikamente zu unerwünschten Wechselwirkungen führen können. In schwerwiegenden Fällen kann dies ernste gesundheitliche Gefahren für die Patientinnen und Patienten nach sich ziehen.
Gerade ältere und/oder chronisch kranke Menschen nehmen des Öfteren mehrere Arzneimittel gleichzeitig ein, die von verschiedenen Ärztinnen/Ärzten verordnet wurden. Aber auch junge Menschen oder sogar Kinder können von unerwünschten Arzneimittelwirkungen betroffen sein: Antibiotika, Hustensaft, Schmerz- oder Erkältungsmittel, die nur ab und zu eingenommen werden, können solche unerwünschten Wirkungen entfalten. Zu bedenken ist beispielsweise auch, dass die Wirksamkeit der Antibabypille durch andere Produkte – nicht nur verschreibungspflichtige Medikamente – eingeschränkt werden kann. Die Teilnahme an der e-Medikation ist somit für allesinnvoll.

Verantwortung groß geschrieben

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arzneimitteln ist auch im Rahmen der e-Medikation unumgänglich. Die Letztentscheidung, welche Medikamente in die e-Medikation aufgenommen werden, liegt bei jeder Patientin bzw. bei jedem Patienten selbst. Mit der Möglichkeit des sogenannten „Situativen Opt-Out“ können Patientinnen und Patienten gegenüber ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelnden Arzt bei der Verordnung angeben, dass ein bestimmtes Arzneimittel nicht in ihre e-Medikation eingetragen werden soll. Dieses Medikament scheint dann zwar auf dem Papierrezept und in der Dokumentation der Ärztin bzw. des Arztes auf, nicht aber in der e-Medikationsliste. Eine verlässliche Prüfung auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen kann daher nur insoweit erfolgen, als die Medikamente auch vollständig erfasst werden.
Die e-Medikation ändert nichts an bestehenden Pflichten und Verantwortlichkeiten, sondern verbessert die Grundlagen für die Entscheidungen der Ärztin/des Arztes oder der Apothekerin/des Apothekers. Sie ersetzt weder das ärztliche Aufklärungsgespräch noch die Beratung durch die Apothekerin/den Apotheker.
Über das ELGA-Portal schnell und sicher zu den eigenen Gesundheitsdaten
Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen und Bürger selbst alle eigenen ELGA- Gesundheitsdaten (e-Befunde, e-Medikationsliste) einsehen. Voraussetzung dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte (www.buergerkarte.at).

ELGA-Ombudsstelle

Das ELGA-Gesetz sieht vor, dass eigene ELGA-Ombudsstellen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Die ELGA-Ombudsstelle ist bei der Patienten- und Pflegeombudsstelle des Landes Steiermark.

ELGA in der Steiermark

Seit Dezember 2015 ist ELGA in fast allen steirischen Krankenhäusern implementiert. Mittlerweile sind mehr als 500.000 ELGA-Dokumente entstanden. In der persönlichen ELGA sind nun steiermarkweit neben ärztlichen und pflegerischen Entlassungsbriefen, Labor- und Röntgenbefunden im Bezirk Deutschlandsberg auch Informationen über verschriebene Medikationen und Arzneien zu finden. Ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Labor- und Radiologiebefunde aus Ambulanzen stehen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten während des Probebetriebes der e- Medikation nicht zur Verfügung.
„Ein wesentlicher Vorteil von ELGA ist die Verbesserung des Informationsflusses zum Nutzen der Patientinnen und Patienten. Mit dem Probebetrieb der ELGA-Anwendung e-Medikation im Bezirk Deutschlandsberg erhalten Ärztinnen und Ärzte einen aktuellen Überblick über verordnete und abgegebene Medikamente, damit können neue Rezepte viel gezielter verschrieben werden“, so Landesrat Drexler abschließend.

Service für ELGA

Für Fragen steht die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7bis 19 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.gesundheit.gv.at (Zugang ELGA-Portal) oder unter www.elga.gv.at.
Die ELGA Ombudsstelle Steiermark ist unter 0316 877-3404 montags von 8.30 bis 15.30 und dienstags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr bzw. nach Terminvereinbarung in der Friedrichgasse 9, 8010 Graz erreichbar.

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