Schwarze Sulm: Grüne bedauern Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung
Ein weiteres Hindernis zum Bau des Kleinkraftwerkes an der schwarzen Sulm ist aus dem Weg geräumt.
Mit Bedauern nimmt die Grüne Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth die heute bekannt gewordene Abweisung der Amtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof zur Kenntnis. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit über die ungerechtfertigte Herabstufung des ökologischen Zustandes entschieden, also über die Amtsbeschwerde des Umweltministeriums gegen das Land Steiermark.
„Der Kampf um die Zukunft des Naturjuwel ist damit noch nicht entschieden“, so Jungwirth, „denn noch immer fehlen den Projektwerbern auch noch mehrere Bewilligungen für den Bau“ (zum Beispiel die wasserrechtliche Bewilligung im Änderungsverfahren und die forstrechtliche Bewilligung).
Auflehnung seit 20 Jahren
Und: „Der Verwaltungsgerichtshof hat außerdem die Beschwerderechte von Umweltorganisationen (Parteistellung) auch im Fall Schwarze Sulm dem EuGH zur Vorabentscheidung zugewiesen. Bestätigt der EuGH diese Beschwerderechte, dann würden diese Rechte auch für die Schwarze Sulm gelten“, so Jungwirth, die auch daran erinnert, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger und Naturschutzorganisationen schon seit fast zwanzig Jahren für die Rettung dieses einmaligen Naturjuwels einsetzen.
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