Neuer Notar in Eferding
EFERDING (raa). Mit Bescheid des Bundesministers für Justiz wurde Walter Dobler zum öffentlichen Notar ernannt. Dobler folgt in dieser Funktion Ingeborg Mohr nach, mit der er seit 2001 die Amtsstelle in Eferding leitete. Das Notariat in der Bäckergasse 2 wird mit allen Mitarbeitern weitergeführt.
Der 56-jährige gebürtige Braunauer studierte Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Nach seinem Studienabschluss mit dem Titel „Doktor der Rechte“ und der anschließenden Gerichtspraxis am Bezirks- und Landesgericht Innsbruck begann Dobler mit seiner notariellen Praxis und Ausbildung in Ottensheim.
Es folgte die Ablegung der Berufsprüfung zum Notar und das Sammeln von umfangreicher Erfahrung in allen Bereichen der notariellen Tätigkeiten in Ottensheim, Neufelden, Linz und Eferding. Seit 2001 war Dobler als Notarpartner im Notariat Eferding tätig und baute das Notariat, gemeinsam mit der ersten Notarin in Oberösterreich, Ingeborg Mohr, zu einem modernen Rechtsdienstleistungsunternehmen aus.
Walter Dobler ist verheiratet und wohnt in Feldkirchen an der Donau.
Wie wird man Notar?
Erst nach langjähriger Berufspraxis kann man sich für ein eigenes Notariat bewerben. Wer das umfangreiche Auswahlverfahren besteht, wird vom Bundesminister für Justiz zum öffentlichen Notar an der beworbenen Amtsstelle ernannt. „Da ich bereits seit vielen Jahren im Eferdinger Notariat tätig bin und mich hier auch sehr wohl fühle, war Eferding natürlich meine erste Wahl“, erklärt Dobler. „Ich werde meine ganze Erfahrung und mein Wissen dafür einsetzen, um das mir und dem Notariat Eferding in der Vergangenheit entgegengebrachte Vertrauen weiterhin zu rechtfertigen.“
Tätigkeit von Notaren
Zum Tätigkeitsfeld eines Notars zählt die Errichtung von Verträgen aller Art, insbesondere Gesellschaftsverträge, Übergabsverträge, Kaufverträge einschließlich der treuhändigen Abwicklung sowie die Durchführung von Verlassenschaften und Errichtung von Testamenten.
Derzeit gibt es 82 Notariate in Oberösterreich. Die Verteilung dieser Notarstellen ist gesetzlich geregelt. So ist auch garantiert, dass die Notarstellen flächendeckend und gleichmäßig verteilt sind. Die Notare sind überall da, wo Bedarf nach Rechtspflege und Beratung besteht.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.