AK-Tipp: Unwetter-Schäden sofort melden!
Nach den verheerenden Unwettern gehen zahlreiche Anfragen bei der Arbeiterkammer ein, wie der Schaden nun bei den Versicherungen geltend gemacht werden muss.
„Der Schaden muss unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Es empfiehlt sich, sofort die Schäden mit Fotos zu dokumentieren und diese Unterlagen für die Versicherung bereitzuhalten“, rät Mag. Christian Koisser von der Konsumentenabteilung der AK Burgenland.
Weitere wichtige AK-Tipps:
• Wenn der Schaden nur telefonisch bekannt gegeben wurde, diesen auch innerhalb der Frist schriftlich melden!
• Eine Liste aller zerstörten oder abhanden gekommenen Dinge mit Wertangaben anfertigen.
So machen Sie den Schaden geltend:
• Die schriftliche Schadensmeldung sollte detailliert wiedergeben, was genau wann, wo und wie passiert ist. Die meisten Versicherer haben zur Erleichterung ein Schadensformular auf der Homepage. Unpräzise Formulierungen sollten vermieden werden, auch Eigenleistungen können zu marktüblichen Konditionen geltend gemacht werden.
• Bei Ablehnung eine schriftliche Begründung verlangen. Prüfen, ob alles mit den Vertragsbedingungen konform geht. Achtung bei schriftlicher, qualifizierter Ablehnung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr (d.h. der Schaden muss dann innerhalb eines Jahres eingeklagt werden).
Große Unterschiede bei Versicherungsleistung
Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen sind manchmal nicht versichert bzw. nur mit geringen Versicherungssummen. Bei manchen Versicherungen kann gegen eine höhere Prämie ein höherer Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Weiters ist oft auch die Gefahrenzone in der das Eigenheim steht von Bedeutung – je größer das Risiko desto höher die Prämie oder dieses Risiko ist gar nicht versicherbar – hier gibt es große Unterschiede.
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