Großhöflein: BgM H.Heidenreich klagt UWGr W.Huf!
Weil es auf kommunaler Ebene noch keine Immunität der Mandatare in Ausübung ihrer Tätigkeit gibt, kann BgM H.Heidenreich den UWGr W.Huf (unabhängiger GR-Mandatar) mit Klagen und Klagsandrohungen vom Rechtsvertreter der Gemeinde (RA-Kanzlei Dax) zuschütten lassen und mit dieser Vorgangsweise ihn einschüchtern und mundtot machen!
Dies sogar für Aussagen und Aussendungen die inhaltlich der Wahrheit entsprechen aber für den BgM unangenehm sind! Jeder politische Mandatar auf Bundes- und Landesebene genießt die Immunität in seinem politschen Wirken.
Nicht so auf kommunaler Ebene!
Die Opposition im Form der immer stärker werdenden Bürgerinitiativen wird mit diesen Klagsdrohungen mundtot gemacht!
Die RA-Kosten tragen zumeist noch die Gemeinden, da sich die BgM über die für Klagen erforderlichen GR-Beschlüsse hinwegsetzen und die Beträge selber zur Überweisung anordnen!
Der GR-Mandatar muß sich seine Verteidigung selber bezahlen aus einem Sitzungsgeld von ca. € 35 pro GR-Sitzung.
Da die Mandatare keine Lobby im Landtag bzw. Nationalrat haben - dort sind überwiegend BgM tätig - wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern.
Eine Möglichkeit diese "Minderheitenrechte" zu stärken böte sich jetzt in der neuen Gemeindeordnung!
Die Politik fragt sich dann scheinheilig warum niemand Interesse hat auf Ebene des Gemeinderats aktiv mitzuarbeiten! Dick abkassiert wird nämlich nur als Landtagsabgeordneter und Nationalrat, weshalb das Ziel vieler BgM auch der Einzug in den Landtag oder in den Nationalrat ist. Dabei ist ihnen Kritik der Gemeinde-Opposition nicht behilflich!
Kritik der Gemeinde-Opposition ist einem BgM auf dem Weg in den Landtag oder Nationalrat nicht behilflich
Im Entwurf der neuen Gemeindeordnung ist auch von einem Jugend-Gemeinderat die Rede. Dieser entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als Papiertiger!
Gewählt vom Gemeinderat kann der Jugendgemeinderat jederzeit vom BgM wieder abberufen werden!
Weiters sollen angeblich nach der neuen GO Beschwerden der Opposition oder eines einzelnen GR nicht mehr direkt an die Gemeinde-Aufsicht möglich sein sondern nur mehr über den BgM! Das versteht man nun als Stärkung der Minderheitenrechte? Wo bleibt der Widerspruch der langjährigen Oppositionspartei FPÖ?
W.Huf wäre nicht mehr Umweltgemeinderat in Großhöflein, hätte der BgM eine rechtliche Handhabe ihn abzuberufen. Der BgM versucht daher auf dem Weg von Klagen und Klagsandrohungen ihn zur Aufgabe zu zwingen!!
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