Mütter verlieren AMS-Bezug wenn die Kindergärten im August zu sind

SP-Bezirksfrauenvorsitzende LA Gisela Peutlberger-Naderer fordert, diese Lücke zu schließen.

REGION (red). Kein Job und dann ist auch noch der AMS-Bezug weg. Das kann arbeitslosen Müttern passieren, wenn sie im  August – da ist der Kindergarten in vielen Gemeinden geschlossen - nicht wissen, wohin mit ihren Kindern. 16 Wochenstunden müssen Eltern ohne Job der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Wenn der Kindergarten Ferien macht  und auch sonst keine Betreuungsperson gefunden wird, verlieren diese Frauen dadurch  im Schnitt 700 Euro. In Österreich waren 2013 rund 300 Frauen davon betroffen. „Dass Mütter mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes gestraft werden, weil es zu wenige Kinderbetreuungsangebote in den Gemeinden gibt, ist mehr als ungerecht “, kritisiert SP-Bezirksfrauenvorsitzende Peutlberger-Naderer.  Die Lücke im Gesetz muss geschlossen und der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Gemeinden rasch vorangetrieben werden.
Wollen sie ihren Arbeitslosenbezug nicht verlieren, müssen arbeitslose Mütter/Väter 16 Wochenstunden (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes), verfügbar sein, wenn ihnen ein Job oder ein AMS-Kurs angeboten wird. Die Frage „Wohin mit den Kindern?“ bleibt ihnen überlassen. Leider gibt es noch immer in vielen Gemeinden Probleme mit den Kinderbetreuungsangeboten, besonders in den Sommermonaten. Vielfach erhalten arbeitslose Frauen auch keinen Krippenplatz weil sie arbeitslos sind, die raren Plätze in Sommerkindergärten stehen in erster Linie berufstätigen Müttern zur Verfügung und eine andere Betreuungsperson ist steht nicht immer zur Verfügung. 16.540 Frauen waren im Juli arbeitslos. Das ist ein Zuwachs von elf Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres und nach Wien der höchste Anstieg.
„Es ist schon richtig, wie das Arbeitsmarktservice in einer Stellungnahme auf Anfrage meinte „ dass die Bereitstellung der Kinderbetreuung wohl nicht zu den eigentlichen Aufgaben aus dem AMS zählt“. Auf jeden Fall ist das eine Gesetzeslücke, die es zu schließen gilt, was laut Auskunft des AMS per Gesetz oder Verordnung erfolgen könnte. Eine gesetzliche Regelung könnte dahin gehen, dass die Frauen übers Jahr gerechnet  zwar 16 Wochenstunden zur Verfügung stehen, es aber Kulanz- bzw. Übergangsregelungen für den Sommer gibt. "Aber auch die Gemeinden müssen aktiv werden, denn es kann nicht sein, dass Frauen den Preis dafür zahlen müssen, wenn es zu wenig Betreuungsangebote gibt“, betont Bezirksfrauenvorsitzende Gisela Peutlberger-Naderer.

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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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