Aufregung um Bleicherbach: Verlegung verunsichert Anrainer

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ENNS (km). Im Bereich Mühlenstraße/Josef-Tischler-Straße soll der Bach näher an die ansässigen Wohnhäuser verlegt werden. Grund dafür ist der geplante Bau einer Lagerhalle auf dem Gelände der Firma Büsscher & Hoffmann. Da der Bleicherbach bei Regen als eines der ersten Gewässer über die Ufer tritt, sorgt die Verlegung unter den Anrainern für Unmut. „Es gibt im Zivilrecht ein Gesetz, das besagt, dass keine Schlechterstellung vorgenommen werden darf“, erklärt Norbert Weber. Er ist einer der betroffenen Anrainer und hat gegen das Vorhaben der Firma Klage eingereicht. Denn: Mit der Verlegung des Bleicherbaches wäre laut Weber für die Anrainer eine solche Schlechterstellung gegeben. Die Grundstücke würden dann von der HQ 200 in die HQ 30-Kategorie gestuft werden. Mehr als 50 Leute wären laut Weber bei künftigen Hochwassern betroffen.

Von einer Zonenumwidmung im betreffenden Gebiet wissen weder Wasser-Stadtrat Wolfgang Heinisch (Grüne) noch die ökologische Planerin Ulrike Bart. „Uns sind in diesem Bereich keine neuen Zonen bekannt. Für uns ist die Änderung in die HQ 30-Zone neu", so Heinisch. Als Planerin für das Gewässerökologie-Büro „Blattfisch“ beriet Bart die Firma Büsscher & Hoffmann bei der Planung des neuen Bachbettes. „Wasserrechtlich wurde der Bau bewilligt. Aufgrund der Berufung von Herrn Weber ist der Bescheid jedoch noch nicht rechtskräftig“, erklärt Bart. Der Fall gehe nun vors Landesverwaltungsgericht. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Bezirkshauptmannschaft, Werner Vasansky, war für eine Auskunft bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.

Verlegung einzige Chance

„Einem Bach Platz zu geben, ist per se nichts Schlimmes“, sagt Heinisch. Vorausgesetzt die Hochwassergefahr bleibe für die Anrainer am gleichen Level wie bisher. „Der Abstand zwischen dem Bach und uns Anrainern wird zwar definitiv verringert“, so der Stadtrat. „Jedoch mit dem Hintergrund, dass die geplante Halle so weit wie möglich von den Grundstücksgrenzen entfernt ist“, ergänzt Bart. Büsscher & Hoffmann dürfte die Halle viel näher an den Grundstücksgrenzen bauen. Allerdings wäre in diesem Fall die Hochwassergefahr für alle Beteiligten größer, da das Auslaufbecken des Bleicherbaches viel kleiner wäre. "Aus ökologischer Sicht ist die Verlegung des Bleicherbaches die einzige Möglichkeit", sagt Bart. Bei der Bebauung des Grundstücks wäre eine Verrohrung des Baches nicht möglich gewesen. „Heutzutage darf man einen Bach nicht mehr verrohren.“ Aus diesem Grund muss die Firma Büsscher & Hoffmann dem Bach seine natürliche Struktur zurückgeben, wenn sie das Grundstück bebauen möchte. Der Bach soll künftig am Rande des Geländes der Firma verlaufen. Um die Anrainer zu schützen, verläuft er dann rund zwei Meter unter den Grundstücken. "Im Hochwasserfall füllt sich dann das ganze Becken an." Außerdem haben die Verantwortlichen eine zweite Sicherheitsmaßnahme gesetzt: "Mit der Verrohrung des alten Bachbettes haben wir einen zusätzlichen Sicherheitspuffer eingeplant", so Bart.

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