Kinderbetreuungskosten in den Ferien - steuerlich absetzbar
Kinderbetreuungskosten in den Ferien - steuerlich absetzbar
(als“ außergewöhnliche Belastung“):
Pro Kind unter 10 Jahren (bei behinderten Kindern bis 16 Jahre) können jährlich bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis zu 2.300 € abgesetzt werden, Alleinerziehende können die Kosten bis zum Ende der Schulpflicht mit Selbstbehalt absetzen.
Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreu-ungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige, erfolgen.
Auch Kosten für Ferienbetreuung sind steuerlich absetzbar.
Details dazu finden Sie hier:
Zusammenstellung von Forum Familie über Fördermöglichkeiten zu den Kosten
der Kinderbetreuung im Bundesland Salzburg - hier:
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