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Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge oder auch FerialpraktikantInnen, die keine Lohnsteuer abführen müssen, haben Anspruch auf bares Geld vom Finanzamt und können sich bei der Arbeitnehmerveranlagung bis zu € 450,-/Jahr zurückholen.
Der „Steuerausgleich“ kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein - also 2016 noch bis ins Jahr 2011 zurück - beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Für die Berechnung der Negativsteuer gilt eine einfache Formel: 20% der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, jedoch max. € 220,-
Wenn auch die Voraussetzungen für eine Pendlerpauschale erfüllt sind gibt es z.B. für 2015 36% der geleisteten SV-Beiträge, jedoch max. € 450,-. (vor 2015 niedrigere Beträge).
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für AlleinverdienerInnen mit Kindund für Alleinerziehende die wenig verdienen: Kann der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausgenützt werden,
weil die Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, wird dieser beim Steuerausgleich ausbezahlt.
Einblicke in die Pflegeausbildung mit „Nursing Anne“ gibt es beim Open House am 5. April! Das richtige Reagieren im medizinischen Notfall, der fehlerfreie Verbandswechsel oder die passende Kommunikation mit Patienten - all diese essenziellen Pflegefertigkeiten können die Studierenden und Ausbildungsteilnehmer der Kardinal Schwarzenberg Akademie (KSA) in Schwarzach an einem ganz besonderen „Versuchskaninchen“ üben: der Nursing Anne. Die hochmoderne Trainingspuppe Nursing Anne simuliert...
Gestalten Sie die Energiewende aktiv mit und bieten Sie Ihren Parkplatz als E-Ladepunkt an. Mit dem Abrechnungsservice der Salzburg AG entsteht kein laufender Personalaufwand. Im Gegenteil – die Bereitstellung bietet attraktive Vorteile. Ein Plus für Gäste und die UmweltIn vielen Tourismus- und Gastronomiebetrieben ist die Lademöglichkeit für E-Autos bereits Standard. Und auch für Gäste gewinnt dieser Faktor bei der Auswahl der Unterkunft an Gewicht. Als Ladepartner:in der Salzburg AG erhalten...
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