Gefahr auf vier Rädern – Longboards gelten als Spielzeug

Longboards dürfen auf der Fahrbahn nicht verwendet werden, weiß Oberst Friedrich Schmidhuber. | Foto: Franz Neumayr/SB
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NEUMARKT (buk). Unbestimmten Grades verletzt wurde ein elfjähriger Longboard-Fahrer in Neumarkt. Er war mit seinem Gefährt bergab unterwegs und geriet unter das Auto eines 53-Jährigen. Der Lenker blieb sofort stehen, ein benachbarter Landwirt fuhr mit seinem Hoflader zur Unfallstelle und hob das Auto an, während der Pkw-Lenker die Einsatzkräfte verständigte. Der Elfjährige wurde von der Feuerwehr und den Rettungskräften erstversorgt, ehe er mit dem Rettungshubschrauber in das Salzburger Landeskrankenhaus geflogen wurde.

Videos im Internet

"Solche Unfälle gibt es ganz selten", erzählt Friedrich Schmidhuber, Leiter der Landesverkehrsabteilung. "Gottseidank ist es relativ ruhig um derartige Fahrzeuge." Vor drei bis vier Jahren habe er einen Longboard-Trend erlebt, bei dem häufig rasant bergab gefahren wurde. "Viele Videos sind dann ins Internet gestellt worden – häufig auch inklusive Abtransport und schweren Verletzungen." Die Polizei habe damit allerdings wenig zu tun gehabt, da außer dem Fahrer meist niemand betroffen war.

Longboards sind Spielzeug

Konkret werden Longboards als "fahrzeugähnliche Spielzeuge" geführt. Sie dürfen auf Fahrbahnen – was Radwege und Fahrradstreifen einschließt – nicht verwendet werden. Legal dürfen sie in Fußgängerzonen, Wohnstraßen, verkehrsberuhigten Zonen und Begegnungszonen verwendet werden. "Der Schlüsselpunkt ist, dass Fußgänger nicht gefährdet werden dürfen", betont Schmidhuber.

Fahrräder auf die Fahrbahn

"Demgegenüber gehören Fahrräder und alle Fahrzeuge, die unter diesen Begriff fallen, auf die Fahrbahn", ergänzt Renate Eschenlohr vom ÄRBO Salzburg. Zudem empfiehlt sie dringend, mit Sicherheitsausrüstung unterwegs zu sein. Zentral seien hier ein Helm, festes Schuhwerk und lange Hosen. Auch Handschuhe, Ellenbogen- und Knieschützer sollten beim Fahren mit Longboards benutzt werden.

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