Beteiligungen: mehr Anstand, mehr Frauen

Brenner zeigt den Spielraum für Manager in Unternehmen mit Landesbeteiligung.
  • Brenner zeigt den Spielraum für Manager in Unternehmen mit Landesbeteiligung.
  • hochgeladen von Stefanie Schenker

Das Land zieht Lehren aus den Aufregungen um Osterfestspiele und Olympiabewerbung: Für ein gutes Drittel seiner Beteiligungen (das sind jene zwölf von insgesamt 30 Gesellschaften, an denen das Land mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist) soll künftig ein eigener Verhaltenskodex Pflichten von Geschäftsführern und Aufsichtsräten definieren.

LH-Stv. David Brenner hofft freilich, auch die Miteigentümer jener neun Gesellschaften, an denen das Land mit 25 bis 50 Prozent beteiligt ist, von der Sinnhaftigkeit des „Salzburg Corporate Governance Kodex“ überzeugen zu können. Für jene neun Gesellschaften mit weniger als 25 Prozent Landesbeteiligung wird das Regelwerk – das übrigens erst auf einen Regierungsbeschluss wartet – nicht gelten.

Wesentliche Punkte: Geschäftsführer sollen ihr Gehalt samt Boni künftig im Jahresabschluss ausweisen. Brenner: „Das kann natürlich nur für neue Verträge gelten – oder bei Vertragsverlängerungen.“ Die derzeitige Praxis, wonach Regierungsmitglieder ihre Aufsichtsratsvergütungen dem Land refundieren, wird als zwingend vorgeschrieben. Offengelegt werden sollen auch die Vergütungen für Aufsichtsratsfunktionen – deren Anzahl auf maximal fünf pro Person beschränkt werden soll. Detail am Rande: Damit ändert sich bei den Regierungsmitgliedern de facto nichts. Derzeit ist Brenner in drei, LH-Stv. Wilfried Haslauer in fünf Aufsichtsräten vertreten.

Managerversicherung nur mit Zustimmung der Gesellschafter
Managerversicherungen soll es nur mehr mit Zustimmung der Gesellschafter und mit einem „angemessenen“ Selbstbehalt geben, bei grober Fahrlässigkeit sollen Geschäftsführer schadenersatzpflichtig sein.

Neu ist auch die Idee, bei befristeten Beteiligungen des Landes – wie es etwa die Olympiabewerbungsgesellschaft war – eine begleitende Kontrolle vorzuschreiben.
Und last but not least: Der Frauenanteil an den vom Land entsandten Aufsichtsräten soll bis 2018 pro Gesellschaft auf 35 Prozent gehoben werden.

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