Einrückungsbefehl: Wer soll Hof weiterführen?

Robert Langegger muss am 7. Jänner einrücken. Wer kümmert sich dann um die Tiere?
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  • hochgeladen von Roland Wolf

SCHÖNAU. Beinahe unglaublich hört sich der Fall des Schönauer Junglandwirtes Robert Langegger an. Langegger führt im Alleingang einen Milchviehbetrieb mit 35 Rindern und soll jetzt zum Bundesheer einrücken.

"Da Langegger alleinstehend ist, hat er mindestens zweimal täglich dafür Sorge zu tragen, dass die Kühe gemolken und gefüttert werden", sagt Schönaus Bürgermeister Herbert Haunschmied. Nunmehr ist jedoch der Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst eingetroffen - und der lautet auf 7. Jänner 2014, 11 Uhr, Stabskompanie Mautern. Es stellt sich für Haunschmied die Frage, wer sich während des Präsenzdienstes für den ordnungsgemäßen Fortbestand des Milchviehwirtschaftsbetriebes sorgen soll. Langeggers Vater ist 2004 verstorben, die Mutter körperlich beeinträchtigt. "Bei allem Verständnis zur verpflichtenden Ableistung des Präsenzdienstes eines österreichischen Staatsbürgers muss es für besondere Situationen - wie in diesem Fall - entsprechende Ausnahmen geben", fordert Haunschmied.

Alle vehementen Bestrebungen der Gemeinde Schönau, der Bezirksbauernkammer Freistadt sowie der örtlichen Ortsbauernschaft auf Befreiung vom Präsenzdienst blieben bis zum jetzigen Zeitpunkt ohne Erfolg. "Es gab zwar den Vorschlag, dass Langegger den Dienst in Freistadt statt in Mautern ableisten könnte", sagt der Bürgermeister. "Aber das bringt uns doch nichts. Wir brauchen den Jungen in Schönau am Hof."

Im Gespräch mit der BezirksRundschau Freistadt am 20. Dezember erklärte Oberst Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, den "Fall Langegger" nochmals zu prüfen: "Wir sind an einer Lösung sehr interessiert." Eine endgültige Entscheidung werde bis 7. Jänner 2014 fallen. Tatsache ist, dass Langegger bereits 2006 zur Musterung musste, dann einen Zivildienstantrag stellte, den er später widerrief. Sein Einberufungsbefehl zum Bundesheer wurde in der Zwischenzeit bereits zweimal aufgehoben.

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