Gemeinsam mit Südböhmen retten

Kreishauptmann Jiří Zimola (links) und Landeshauptmann  Josef Pühringer bei der Unterzeichnung. | Foto: Land OÖ/Kauder
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  • Kreishauptmann Jiří Zimola (links) und Landeshauptmann Josef Pühringer bei der Unterzeichnung.
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Rettungskräfteabkommen in Budweis unterzeichnet:
LH Pühringer und Kreishauptmann Zimola unterzeichneten Abkommen zur verbesserten grenzübergreifenden Hilfe im Notfall

BEZIRKE FREISTADT/ROHRBACH. Das Land Oberösterreich und der Kreis Südböhmen vereinbarten mit der Unterzeichnung des Rettungskräfteabkommens durch Landeshauptmann Josef Pühringer und Kreishauptmann Jiri Zimola am vergangenen Montag in Budweis die engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Notfallrettung.

Dem Rettungskräfteabkommen vorausgegangen war ein österreichisch-tschechisches Rahmenabkommen, das bereits im Jänner 2016 in Znaim in Südmähren unterzeichnet wurde. Dieses Rahmenabkommen erleichterte den Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet. Es regelte die Grundsätze für den Einsatz von Rettungskräften auf dem jeweils anderen Staatsgebiet und schuf die rechtliche Möglichkeit, dass der Landeshauptmann als das für das Rettungswesen zuständige Organ, Kooperationsvereinbarungen mit den Hauptmännern der angrenzenden Kreise in Tschechien schließen konnte.

Mit dem Abkommen, das unter maßgeblicher Beteiligung des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Oberösterreich, erarbeitet worden ist, wurden die Bedingungen und Verfahrensweisen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst festgelegt.

Ziel des Rettungskräfteabkommens ist eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Menschen bei Unfällen im grenznahen Gebiet zwischen Oberösterreich und Südböhmen. Durch Leistung gegenseitiger Hilfe bei Notfalleinsätzen in den Fällen, in denen der landeseigene Rettungsdienst diese nicht zeitgerecht sicherstellen kann, wird die schnellstmögliche Versorgung gesichert.

Stehen in einem Land oder Kreis nicht ausreichend eigene Rettungskapazitäten zur Verfügung, kann die Rettungsleitstelle ohne Umwege die Partnerleitstelle des anderen Landes um Hilfe ersuchen. Damit kann Verunglücken eine schnellstmögliche medizinische Hilfestellung inklusive Überstellung in die nächstgelegene medizinische Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Und das ganz unabhängig von den gegebenen Staatsgrenzen.
„Im Notfall ist rasche Hilfe oft das Entscheidende. Durch das heute unterzeichnete Abkommen verbessern wir die Versorgung bei Notfällen im österreichisch-tschechischen Grenzgebiet wesentlich“, so Pühringer.

Die Vereinbarung sieht auch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreter der beiden Vertragsparteien an. Sie hat die Aufgabe, die Durchführung der Kooperationsvereinbarung zu überwachen, die Qualität und Sicherheit des Rettungsdienstes zu gewährleisten sowie allfällige Streitfragen, die im Zusammenhang mit der Auslegung und Durchführung der Vereinbarung entstehen, zu klären.

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