Richterliche Standpauke trotz Freispruchs für Lehrer
Ein im Bezirk unterrichtender Hauptschullehrer wurde zwar vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer zwölfjährigen Schülerin freigesprochen, dennoch las ihm der Korneuburger Richter Helmut Neumar gehörig die Leviten.
BEZIRK/KORNEUBURG (mr).Staatsanwältin Gudrun Bischof warf dem 32-Jährigen vor, eine Schülerin umarmt und während des Versuchs ihr einen Zungenkuss zu geben, gezielt auf ihre Brüste gegriffen zu haben.
Auch nach dem Unterricht hielt der Lehrer mit seinen Schülern über Internetnetzwerke Kontakt; seine bemerkenswerten Nicknames: „Chef der Finsternis“ oder „Gott Michi“. Dabei animierte er Schülerinnen zum Einschalten ihrer Webcams und stellte ihnen intime Fragen, z.B. zur ersten Periode. Einige sprach er mit Kosenamen (Schatzi oder Mausi) an und umarmte sie tröstend, wenn sie traurig waren.
Anklagevorwurf geleugnet
Er charakterisierte sich als moderner und engagierter Lehrer, der „mit der Zeit geht“, seine Methoden seien von den Eltern positiv angenommen worden. Die Anklagevorwürfe bestritt er: die Schülerin habe sich in ihn verliebt und ihn angeschwärzt, nachdem er ihre Gefühle nicht erwidert und sie zurückgewiesen habe.
Bei ihrer Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit dürfte sie den Schöffensenat jedoch nicht von der Wahrheit des Anklagevorwurfs überzeugt haben. Der Vorsitzende verkündete nämlich „einen relativ klaren Freispruch, aber doch einen im Zweifel“. Nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
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