Jeder darf in den Wald, aber nur zu Fuß
BEZIRK. Früher waren die Leute immer mit dem Radl im Wald unterwegs, am Wochenende, mit der Familie oder die Kinder, gemeinsam mit Freunden. "Laut Gesetz ist Radfahren, ebenso wie Reiten oder Autofahren im Wald nur auf entsprechend ausgewiesenen Straßen gestattet", informiert der Rabensburger Ökologe und Spezialist für Augebiete, Werner Lazowski. Persönlich würde er einen unkomplizierten Zugang der Bevölkerung zum Radfahren im Wald begrüßen, "solange er mit Respekt, Verantwortlichkeit und Wissen verbunden ist."
Das Forstgesetz aus dem Jahr 1975 gibt klare Regeln vor: Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten, mit dem Fahrzeug darf man nur auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Was sonst noch erlaubt ist: picknicken ja, campieren nein. Manche Blumen dürfen für den Eigengebrauch gepflückt werden, andere stehen unter Naturschutz. Gegen das Abbrechen eines dürren Astes als Wanderstock hat wohl kein Waldbesitzer Einwände, Bäumefällen und Feuermachen sind verboten.
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