Strafe für ein Nichtspiel
KREUZSTETTEN/KETTLASBRUNN (rm). Auch so geht's: Nachdem zum Spiel Kreuzstetten gegen Kettlasbrunn in der dritten Klasse Mistelbach kein Verbandsschiedsrichter erschienen war und auch kein Vereinsfunktionär zum Pfeiferl greifen wollte, einigte man sich, ohne zu spielen, auf ein 1:0 für Kreuzstetten.
Mit dieser Methode wollte man Strafzahlungen an den Verband verhindern. Die werden nämlich fällig, wenn das Fußballmatch aus eigenem Verschulden - wie eben in diesem Fall - ausfällt. Übrigens eine gängige Praxis. "Das hat Tradition, ich kann mich noch an Geisterspiele aus den 50er-Jahren erinnern", sagt Walter Danis, Obmann des SC OMV Prottes.
Das ausverhandelte Resultat Kreuzstetten gegen Kettlasbrunn wurde veröffentlicht, zum Leidwesen der Fußballclubs sickerte das "Geisterspiel" aber bald durch. Nun wurde der Verband aktiv. Der Kontrollausschuss des Niederösterreichischen Fußballverbandes lud Vertreter beider Vereine vor, die das "Nichtspiel" auch sofort zugaben.
Wegen der Reumütigkeit fiel die Strafe für beide Vereine mit einer Geldbuße von 350 Euro milde aus. Das Spiel selber wurde mit 0:0 sowie keinem Punkt für beide Klubs verifiziert. Mit einem "Sternderl" versehen werden die schuldigen Vereine bei Punktegleichheit rückgereiht. Klein-Harras, Tabellenführer in der dritten Klasse Mistelbach, kann's nur recht sein, war doch Kreuzstetten ein gefährlicher Rivale für den Meistertitel. Mit derzeit neun Punkten Rückstand und dem "Sternderl" wird es schwer werden, Klein-Harras noch einzuholen.
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