Staudinger: "Wir laden zur Versteigerung ein!"
Beschlagnahmte Ware über 10.000 Euro wird in Wien versteigert werden. Termin ist noch nicht bekannt.
SCHREMS (eju). "Für eine Strafe von 2626 Euro wurde Ware im Wert von 10.000 Euro beschlagnahmt. Die Ware soll versteigert werden, damit aus dem Erlös die Strafe bezahlt werden soll. Wir laden nun ein, zur Versteigerung zu kommen. 200 Personen haben bereits zugesagt. Wir wollen ein Event daraus machen. Das ist wie eine politische Demonstration, wo wir sagen 'Der Staat irrt sich vollkommen'," erklärt Heini Staudinger im BB-Gespräch.
Versteigerung als politische Demonstration
Das eingenommene Geld gehört bis zur Höhe der Strafe dem Exekutor, darüber hinaus muss es an Staudinger zurück gegeben werden.
Seit mehreren Jahren liegt Staudinger mit der Finanzmarktaufsicht im Clinch, weil diese behauptet, er würde durch sein Geschäftsmodell, Geld von Freunden für die Firmenentwicklung zu borgen und ihnen vier Prozent Zinsen dafür zu zahlen, Bankgeschäfte tätigen. Staudinger sieht die Lage anders und weigert sich seit geraumer Zeit, die von der FMA über ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen. Nun haben zwei Exekutoren in Wien besagte Waren beschlagnahmt, die in absehbarer Zeit versteigert werden sollen.
"Lex-Staudinger" erlaubt nun Crowd-Funding
Staudinger weiter: "Das Crowd-Funding Gesetz, das gerade beschlossen wird, legalisiert alles, was wir bisher gemacht haben. Wir haben es nur vor dem Gesetz gemacht und sind deswegen sind wir angeblich strafbar. Ich freue mich, weil es keinen Zweifel gibt, dass die Gesetzes-Änderung wesentlich dadurch zustande gekommen ist, weil es unseren Fall gibt. Das schützt mich nicht, weil das, was ab nun legal wird, ich vorher schon gemacht habe. So ein Gesetz war zum Zeitpunkt meiner Verurteilung schon in sieben Ländern der EU."
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