Aktualisierung der Einheitswerte hält Landwirte auf Trab

Mit der Aktualisierung der Einheitswerte stehen viele Landwirte vor großen Herausforderungen. | Foto: bilderbox
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Vor einigen Wochen ist in fast alle landwirtschftliche Betriebe eine ordentliche Hausaufgabe vom Finanzamt hereingeflattert:
Die Einheitswerte (EHW) für die Land- und Forstwirtschaft werden 2014 nämlich neu festgestellt, um die Besteuerungsgrundlagen zu aktualisieren. Das ist das letzte Mal vor mehr als 25 Jahren geschehen. Diese Einheitswerte sind in Form des Ertragswertes quer durch die landwirtschaftliche Vielfalt vom Imker bis zum Forstbetrieb und von der Teichwirtschaft bis zum Obstbau von großer Bedeutung, weil er Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben und Beihilfen sowie der Beiträge für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ist. Insgesamt ist österreichweit mit einem Ansteigen der gesamten Einheitswertsumme (sowohl Land- als auch Forstwirtschaft) um rund 10% zu rechnen. Die WOCHE befragte dazu den frisch gebackenen Bezirkskammer-Obmann Gerald Holler:
Ist absehbar, in welchen landwirtschaftlichen Bereichen sich die größten Veränderungen ergeben werden?

Da die letzte Hauptfeststellung 1988 stattfand, wird es wohl in beinahe allen Bereichen Veränderungen geben, weil sich die Strukturen, aber auch die Größen der landwirtschaftlichen Betriebe in dieser langen Zeit naturgemäß geändert haben. Mit großen Veränderungen rechnen wir vor allem in der Waldwirtschaft, allerdings erst bei Forstbetrieben mit mehr als 10 ha und bei den Veredelungsbetrieben, weil es zu Tierzuschlägen kommen kann. Für uns am Wichtigsten war es, dass das System der Einheitswerte prinzipiell erhalten bleibt, da die steuerlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge weiterhin vom Ertragswert einer Landwirtschaft berechnet werden. Somit kann ein Weiterbestand der Bauernhöfe in Leibnitz garantiert werden.

Werden auch EU-Prämien im Einheitswert wirksam sein?

Die Ausgleichszahlungen werden nun erstmals mit 1/3 des im Vorjahr erhaltenen Betrages im Einheitswert berücksichtigt. Ich sehe das persönlich etwas kritisch, da man zwar Geld bekommt, dieses zum Teil im nächsten Jahr wieder zurückzahlen muss. Das bedeutet in jedem Fall einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Sollen die Einheitswerten künftig jährlich aktualisiert werden?
Eine zukünftig jährliche Anpassung des Einheitswertes ist dagegen meiner Meinung nach zu begrüßen, da es nun zu keinen Grundsatzdiskussionen über das System der Veranlagung der Bauern mehr kommen muss. Auch für die Landwirte selbst ist es nun leichter, da es keine so außergewöhnlich hohen Sprünge geben wird.

Wie unterstützt die Bezirkskammer die Landwirte bei der Erfassung der Einheitswerte?
Unsere Bezirkskammer hat die Aufgabe der Beratung der Landwirte beim Erfassen der Einheitswerte gerne wahrgenommen. In jeder Gemeinde wurden Informationstage von unseren Mitarbeitern durchgeführt. Diese Veranstaltungen wurden von den Bauern sehr gut angenommen und auch teilweise von einem Mitarbeiter des Finanzamts Leibnitz begleitet. Außerdem können auch jetzt noch die Sprechtage in der Bezirkskammer in Leibnitz besucht werden, wo beim Ausfüllen geholfen wird, bzw. offene Fragen beantwortet werden.

Durch die Änderungen des Einheitswertes werden viele Bauern in neue Klassen des landwirtschaftlichen Steuersystems kommen. Dabei wird sich für einige die Frage stellen, ob sie weiterhin in der pauschalen Besteuerung bleiben oder schon in gewerbliche Bereiche einsteigen. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich bei den Beratern der Landwirtschaftskammer oder auch bei einem Steuerberater zu informieren.

Mit der Aktualisierung der Einheitswerte stehen viele Landwirte vor großen Herausforderungen. | Foto: bilderbox
Gerald Holler ist jetzt Obmann der Leibnitzer Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft und setzt auf umfassende Beratung. | Foto: KK
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