Erleichterung gefordert
Steirische Politik fordert bessere Rahmenbedingungen für Vereine bei Registrierkassenpflicht.
Es kommt ein wenig Bewegung in die Thematik der Registrierkassenpflicht für Vereine. Wie in der Ausgabe der WOCHE Graz-Umgebung Süd vom 27. April berichtet, herrscht bei vielen ehrenamtlichen Vereinen Unsicherheit betreffend der Registrierkasse.
Umsatzgrenze verdoppeln
Die steirische Politikspitze hat deshalb bereits Ende April einen Antrag auf Verdoppelung der Umsatzgrenzen bei der Registrierkassenpflicht für Vereine und Betriebe eingebracht.
„Ehrenamtlich Tätige, aber auch unsere kleinen und mittleren Betriebe dürfen durch die Registrierkassenpflicht nicht in ihrer Arbeit behindert werden“, fordern Klubobfrau Barbara Eibinger-Miedl von der ÖVP und Landesgeschäftsführer Max Lercher (SPÖ). Die steirische Landesregierung solle sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Umsatzbetrag, ab dem Vereine unter die Registrierkassenpflicht fallen, auf 30.000 Euro, sofern auch die Barumsätze 15.000 Euro überschreiten, verdoppelt wird. "Die Praxis und die zahlreichen Rückmeldungen von Betrieben und Vereinen haben gezeigt, dass diese Umsatzgrenzen zu niedrig angesetzt sind und zahlreiche kleine Betriebe sowie Vereine treffen", ergänzt Eibinger-Miedl. Vom Bund heißt es, dass es prinzipiell nicht geplant sei, schwerpunktmäßig Registrierkassen-Kontrollen durchzuführen. Diese werden bei der nächsten angesetzten Betriebsprüfung durchgeführt. Bis 1. Juli gelte sowieso die Devise "beraten statt strafen".
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