Urlaubstraum ohne böses Erwachen

Ein freier Platz am Traumstrand sollte im Sommerurlaub die einzige Sorge sein. | Foto: Bilderbox
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  • Ein freier Platz am Traumstrand sollte im Sommerurlaub die einzige Sorge sein.
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Was tun, wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird? Lesen Sie hier, wie Sie sich schützen können.

Weißer Sand, Meeresrauschen, und vor allem viel Ruhe – viele freuen sich das ganze Jahr auf den wohlverdienten Urlaub und nicht wenige sparen genauso lange darauf. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn das Hotel vor Ort gar nichts mehr mit dem Traumdomizil im Reisekatalog oder den Bildern im Internet zu tun hat und die Vorstellung vom Traumstand schnell der Realität einer stinkenden Kloake weicht. Das Wichtigste zuerst: nicht gleich resignieren!

Pochen Sie auf Ihr Recht
Laut Arbeiterkammer zählen Mängel an der Unterbringung zu den häufigsten Problemen am Urlaubsort. Überbuchte Hotels und mangelhafte Ersatzquartiere, Fenster zum Parkplatz statt Blick aufs Meer – jedenfalls gilt: Ist die erbrachte Leistung vor Ort schlechter als die vertraglich vereinbarte, besteht Anspruch auf Verbesserung. Haben Sie den Aufenthalt direkt beim Quartier gebucht, beschweren Sie sich beim Hotelchef und verlangen Sie Besserung.

Mängel sofort melden
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, sollten Sie Mängel unverzüglich bei einer Vertretung des Reiseveranstalters melden – sollten Sie sich nicht mit der Beschwerde melden, kann das Auswirkungen auf einen möglichen Schadenersatzanspruch haben. "Das Wichtigste ist, sofort zu versuchen, die Mängel zu rügen", empfiehlt deshalb auch Bettina Schrittwieser von der Arbeiterkammer. Um Entschädigungsansprüche besser durchsetzen zu können, ist es auch ratsam, Beweise wie Fotos, Videos, Bestätigungen des Hotels und des Reiseveranstalters vor Ort und Aussagen und Daten von Mitreisenden zu sammeln.

Nach der Rückreise
Nach der Rückreise sollten Sie einen eingeschriebenen Brief an den Reiseveranstalter schicken, in dem Sie alle Mängel auflisten und Entschädigung verlangen. Einen Musterbrief finden Sie unter arbeiterkammer.at/service/musterbriefe. Zur Bemessung der Preisminderungsansprüche kann die „Wiener und Frankfurter Tabelle“, eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, herangezogen werden, die Sie ganz einfach im Internet finden. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Veranstalter, bleibt Ihnen allerdings nur noch der Weg vor Gericht.

Krise im Urlaubsland
Terroranschläge wie in Tunesien sind wie Naturkatastrophen und politische Unruhen oft unvorhersehbar. Als Richtlinie helfen aber Reisehinweise und Reisewarnungen des Außenministeriums (www.bmeia.gv.at). Informieren Sie sich schon vor der Reise, wo es im Urlaubsland eine österreichische Botschaft oder ein Konsulat gibt und notieren Sie Adresse und Telefonnummer. Obwohl sich Reiseveranstalter im Krisenfall meist kulant zeigen und Alternativen anbieten, haben Sie aber im Fall wie von Tunesien wenig Chancen auf eine kostenlose Umbuchung: Es gibt für das nordafrikanische Land keine offizielle Reisewarnung und leider ist es dort auch in der Vergangenheit immer wieder zu Anschlägen gekommen. "Wer trotzdem bucht, nimmt das Risiko in Kauf", warnt auch Bettina Schrittwieser.

Tipps für den Urlaub in Griechenland

Wollen Sie Ihren Urlaub trotz Krise und unsicherer Zukunft an der Ägäis verbringen, finden Sie hier einige Informationen:
Die Situation in großen Städten wie Athen und Thessaloniki kann sich stark von jener auf den Inseln unterscheiden.
Sollte der Veranstalter die Reise absagen, haben Sie Anspruch auf Ersatz. So weit gerechtfertigt und wenn geringfügig, sind Änderungen der Leistungen aber zulässig.
Eine Änderung des Wechselkurses berechtigt zu Preisänderungen, wenn das vereinbart ist. Ab 5-10 % kann der Kunde kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.
Pauschalreisende, die infolge von Insolvenz die Reise nicht antreten können, bekommen den Reisepreis zurück.
Individualreisende sollten darauf achten, keine zu großen Anzahlungen zu leisten und die Restzahlung erst nach Konsum der Leistungen vor Ort zu bezahlen.

Nächste Woche erfahren Sie außerdem, welche Rechte Sie bei Flügen haben, was im Krankheitsfall zu tun ist und worauf Sie als Individualtourist achten müssen.

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