Zivilcourage? Nein danke …

Als Reaktion auf die Zigarette eines 13-Jährigen bewiesen die Behörden wenig Fingerspitzengefühl. (Symbolbild) | Foto: Bilderbox
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Stellen Sie sich vor, Sie erwischen Ihren 13-jährigen Sohn beim Rauchen. Natürlich stellen Sie ihn zur Rede, Sie erklären ihm, dass Zigaretten schlecht für ihn sind, dass er viel zu jung ist. Sie sind aufgebracht, schimpfen, vielleicht bestrafen sie ihn. Sie hoffen, dass ihr Sohn versteht, warum er das Rauchen in Zukunft besser bleiben lassen sollte und damit ist die Sache erst einmal erledigt.

Jugendschutz

Nicht aber für Markus S. (Name von der Redaktion geändert): Der Familienvater aus dem Süden von Graz zeigte Zivilcourage und brachte die Tankstelle, bei der die Zigaretten gekauft wurden, zur Anzeige: "Der Verkäufer hat meinen Sohn nicht nach dem Alter gefragt, er konnte die Zigaretten ohne Weiteres kaufen", so S. Ziel war es laut Walter Choc, dem Anwalt der Familie, zu verhindern, dass dort auch in Zukunft Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

Verwunderung

Die Reaktion der zuständigen Behörde sorgte bei Herrn S. jedoch für Verwunderung: Die Bezirkshauptmannschaft Graz verhängte gegen ihn eine Geldstrafe von 150 Euro. "Sie haben zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort nicht für die Einhaltung des Stmk. Jugendgesetzes gesorgt, obwohl Aufsichtspersonen verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Jugendlichen die Bestimmungen des Jugendgesetzes einhalten", ist dazu in der Strafverfügung zu lesen, die der WOCHE vorliegt. Gleichzeitig wurde auch gegen den 13-Jährigen ein Verwaltungsverfahren wegen Übertretung des Jugendgesetzes eingeleitet.
"Meines Erachtens ist dieser Fall ein gutes Beispiel dafür, dass sich in Österreich Zivilcourage nach wie vor nicht lohnt und unsere Beamten auch nach wie vor nicht wirklich ausgelastet sind", bringt dabei Anwalt Walter Choc die Empörung seines Mandanten auf den Punkt. Vonseiten der Bezirkshauptmannschaft heißt es dazu, dass der Beschuldigte die Möglichkeit habe, gegen die Strafe Einspruch zu erheben – was laut Choc auch bereits passiert ist. Nun bleibt nur noch abzuwarten, wie die Behörde entscheidet.

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