#graz17: Genehmigungen und Co.: Von Unternehmen und der Altstadtkommission

Unesco Weltkulturerbe: Die Grazer Dächerlandschaft steht unter dem Schutz des Altstadterhaltungsgesetzes und befindet sich in Schutzzone 1. | Foto: Bernd Kammerer
  • Unesco Weltkulturerbe: Die Grazer Dächerlandschaft steht unter dem Schutz des Altstadterhaltungsgesetzes und befindet sich in Schutzzone 1.
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Nach Neuübernahme eines Geschäftslokals ein Firmenschild der gleichen Größe aufhängen? Ein Grazer Unternehmer dachte, dass das kein Problem darstellen würde – hing doch schon jahrelang ein Schild in dieser Größe. Aber weit gefehlt – das Unternehmen erhielt keine Genehmigung. Grund: Das OK der Altstadtkommission fehlte.

Unklare Regelungen

"Es fehlt ein Leitfaden", meint der Grazer Unternehmer, der auf eine Genehmigung seitens der Altstadtkommission wartet. Da sein Verfahren noch anhängig ist, möchte er namentlich nicht genannt werden. Das Labyrinth der bürokratischen Wege und nötigen Genehmigungen bis zur ordnungsgemäßen Eröffnung ist für viele mühsam und kompliziert. "Das Leben wird uns schwer gemacht. Man bekommt keine Richtlinien, wie Schilder ausschauen dürfen und wie nicht. Es ist immer eine Ermessungs- beziehungsweise Geschmacksentscheidung der Altstadtkommission", gibt sich der geschäftstüchtige Herr frustriert.
Laut Grazer Altstadterhaltungsgesetz muss seitens der Baubehörde, bei der ein Bewilligungsantrag gestellt werden muss, ein Gutachten bei der Altstadtkommission eingeholt werden, wenn die beabsichtigten Neu-, Zu- oder Umbauten in der Schutzzone der Grazer Altstadt liegen. Dieses Gutachten muss feststellen, ob sich das Bauvorhaben in das äußere Erscheinungsbild einfügt und ob bei schutzwürdigen Gebäuden die Charakteristik beeinträchtigt wird. Auf der Homepage der Altstadtkommission gibt es ein PDF Dokument zum Download mit Positiv- und Negativbeispielen von Ankündigungen bzw. Geschäftsschildern, aber "genaue Vorschriften, an die wir uns halten können bzw. an denen wir die Entwürfe für unsere Schilder aufbauen können, fehlen", hält der Unternehmer fest.

Kompliziertes Verfahren

Der zweite Punkt, der nicht nur diesem, sondern auch vielen anderen Unternehmern ein Dorn im Auge ist, ist die Art des Verfahrens vor der Altstadtkommission. "Termine bekommt man sehr sehr schwer und man muss immer wie ein Bittsteller auftreten", meint ein weiterer betroffener Unternehmer.
Es gibt zwei Verfahrensarten vor der Altstadtkommission: Es kann eine Voranfrage bei der Altstadtkommission selbst eingebracht werden, die daraufhin eine Stellungnahme abgibt. Diese entbindet zwar nicht von der Verpflichtung der Einholung eines Gutachtens, wird jedoch bei dem Bewilligungsverfahren berücksichtigt. Die zweite Möglichkeit ist die Einreichung nach dem Steiermärkischen Baugesetz bei der Bau- und Anlagebehörde der Stadt Graz. Im Zuge des Verfahrens beauftragt die Baubehörde die Altstadtkommission mit der Erstellung eines Gutachtens, das für die Entscheidungsfindung herangezogen wird. Bei positiver Berurteilung der Voranfrage, erfolgt laut Altstadtkommission rasch eine Genehmigung.
Abschließend kritisieren Unternehmer auch die lange Verfahrensdauer. Bei vielen Antragswerbern führt das monatelange Warten auf eine Erledigung des Antrags und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit zu Ungeld, Unverständnis und Frust.
Geschlossen wünschen sie sich klare Vorgaben, weniger bürokratische Hürden und eine schnellere Erledigung ihrer Ansuchen.

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