Ordnungswache straft Radler ab

Die Ordnungswache am Rad – die gemeine Bürgerin muss schieben. Dieses Bild aus dem Stadtpark schickte uns WOCHE-Leser Chris. | Foto: Chris
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Einige WOCHE-Leser haben sich in letzter Zeit bei uns gemeldet und beschwert: "Die Ordnungswache straft im Stadtpark Radfahrer ab und sitzt dabei selbst am Rad. Dürfen die das überhaupt?" Wir haben bei Alexander Lozinsek, Geschäftsführer des Parkraumservice und damit auch Chef der Ordnungswache, nachgefragt – und der stellt klar: "Ja, natürlich dürfen unsere Radstreifen das. Wir haben die entsprechende Ausnahmegenehmigung des Straßenamtes."
Lozinsek erklärt auch den Grund für diese Genehmigung: "Wir stehen den Tätern so im Fall der Fälle mit gleichen Waffen, wenn man das so nennen will, gegenüber. Da die Ordnungswache nur über ein Anhalterecht und nicht wie die Polizei über ein Festnahmerecht verfügt, können wir Tätern am Rad natürlich viel leichter folgen und versuchen, sie zum Anhalten zu bewegen."

Keine Schwerpunktaktion

Seit Mai dieses Jahres setzt die Ordnungswache zwei Radstreifen täglich ein – die Radstreifen sind sowohl alleine als auch mit der Fahrradpolizei unterwegs.
Eine aktuelle Schwerpunktaktion in den Grazer Parks zur Überwachung des Radfahrverbotes gibt es laut Lozinsek übrigens nicht. "Unsere Radstreifen überwachen das gesamte Stadtgebiet. Da sie mobiler als die Kollegen zu Fuß sind, kann es natürlich sein, dass man sie öfter in den Parks sieht."

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