Eustacchio fordert Ausbau der Fußgängerzone rund ums Rathaus
Weitere Teile der Schmiedgasse und der Landhausgasse sollen nach Plänen des Verkehrsstadtrats zur Fußgängerzone werden.
Stolze 71.000 Quadratmeter beträgt aktuell die Fläche der Fußgängerzonen in der Grazer Innenstadt – geht’s nach Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio sollen da spätestens mit Beginn der nächstjährigen Gastgartensaison (März 2017) weitere 2.500 Quadratmeter hinzukommen.
Konkret geht’s um die Verlängerung der "FUZO" in der Schmiedgasse zwischen Hauptplatz und Landhausgasse und die Errichtung einer Fußgängerzone in der Landhausgasse zwischen Schmiedgasse und Herrengasse. "Die Idee stammt eigentlich aus dem Jahr 2003 – wir nehmen jetzt einen neuen Anlauf, da es in der Schmiedgasse eben eine starke Frquenz an Radfahrern und Fußgängern gibt und es durch den Zulieferverkehr und die Taxis im nördlichen Bereich der Schmiedgasse immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt", sagt der FPÖ-Politiker. "Außerdem geht es hier ja auch um die Zurückgewinnung öffentlichen Raums und den Lückenschluss der Fußgängerzone rund ums Rathaus." Auf den so entstehenden Freiflächen kann sich Eustacchio etwa Gastgärten (Casino bzw. El Gaucho) vorstellen.
Taxis und Motorräder müssen weichen
Einen ersten Entwurf zur Umsetzung haben nun Barbara Ender (Straßenamt) und Peter Kostka (Abteilung für Verkehrsplanung) ausgearbeitet. "Die Anlieferung für die Fußgängerzone müsste natürlich neu geregelt werden – uns schwebt da nach Vorbild der Herrengasse eine erlaubte Anlieferung zwischen fünf und 10 Uhr vor. Die Taxis müssten in die Landhausgasse vor das Casino ausweichen, die Warteplätze könnte man dann in die Neutorgasse vor das Joanneum verlegen", sagt Kostka.
Stadtsenat muss beschließen
Eustacchio hat die Pläne heute (Freitag) in der Stadtregierung präsentiert. "Dieser erste Entwurf ist einmal die Basis für eine Diskussion. Wir werden jetzt natürlich Gespräche mit der Taxiinnung aber auch der Bezirksvertretung führen – Fakt ist, dass dieses Vorhaben auf alle Fälle umsetzbar ist." Für eine Umsetzung bedarf es einen Stadtsenatsbeschluss.
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