Wohnunterstützung neu folgt auf Pensionsplus
Die Pensionsreform wirkt sich auch auf die Wohnunterstützung aus. Damit Mindestpensionisten diese weiterhin beziehen können, haben SPÖ und ÖVP eine Gesetzesnovelle im Landtag beantragt.
Mit Jänner 2017 werden die Pensionen bundesweit angehoben. Damit sich diese vom Bund beschlossene Erhöhung nicht auf die Wohnunterstützung von Mindestpensionisten auswirkt, beantragen SPÖ und ÖVP noch im Dezember eine Gesetzesnovelle im Landtag. "Wir können und wollen nicht zulassen, dass Menschen, die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, bestraft werden, nur weil ihre Pension angehoben wird", sagt Soziallandesrätin Doris Kampus.
Anpassung an neue Grenze
Das derzeitige Wohnunterstützungsgesetz richtet sich an bestimmte Einkommensgrenzen. Durch das kommende Pensionsplus würden Mindestpensionisten nun um diese Sozialleistung umfallen. Mit der Gesetzesnovelle sollen die Grenzwerte für den Bezug der Wohnunterstützung flexibel an die Höhe der jeweiligen Mindestpension angepasst werden. Durch die Anhebung der Einkommensgrenze sollen nicht nur Pensionisten, sondern alle Haushalte mit niedrigen Einkommen, wie etwa Studentenwohnungen, profitieren. Etwa 6.000 betroffene Haushalte sind dies. "Das neue System ist gerecht für alle Steirer", sagt SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz. „Es hat sich als richtig erwiesen, die Auswirkungen der Pensionsnovelle von Beginn an begleitend zu evaluieren. Das versetzt uns nun in die Lage, schnell reagieren zu können“, sagt Barbara Riener, Klubobmannstellvertreterin des ÖVP-Landtagsklubs.
Künftig bekommt erst dann jemand keine Wohnunterstützung mehr, wenn er mehr als 10.000 Euro sein Eigen nennt.
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