Rauchverbot kommt jetzt auch für private Feiern

Auch bei Familienfesten heißt es bald "Ohne Rauch bitte"
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  • hochgeladen von Manuela Eber

Ausgeraucht heißt es bald auch für private Familien-, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Was den wenigsten Österreichern bisher bewusst ist, betreffen die kürzlich beschlossenen Änderungen des Tabakgesetzes nicht nur Lokale und öffentliche Veranstaltungen, sondern auch rein private Feiern. Das neue Gesetz wir ab 1. Mai 2018 gelten und dann haben auch Raucher bis zu 100 Euro zu bezahlen, im Wiederholungsfall deutlich mehr.

Betroffen sind unter anderem Räumlichkeiten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet oder konsumiert werden.
Wie die Juristen der DAS Rechtsschutzversicherung informierten, betrifft das Verbot dann auch rein private Veranstaltungen wie etwa Familienfeiern, wenn diese nicht mehr in den eigenen vier Wänden abgehalten werden. „Einfach einen Aushang mit dem Hinweis aufhängen, dass es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt, wird nicht funktionieren", verdeutlichen sie dabei in einer Aussendung.
Damit wird eine derzeit gängige Methode nicht mehr möglich sein.

Auch Raucher müssen zahlen

Inhaber von Veranstaltungsräumlichkeiten, Gastwirte oder Hoteliers sind für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich. Sie trifft auch die Kennzeichnungspflicht mittels Warnhinweisen, die gut sichtbar angebracht werden müssen. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.
Aber auch Raucher können bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes verantwortlich gemacht werden. Wer trotz Rauchverbot raucht, kann mit einer Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro bestraft werden.
Das Rauchverbot umfasst übrigens auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen.

Prämie für vorzeitigen Umstieg

Da die derzeit noch gültige Gesetzeslage vorsieht, dass Lokale ab 50 m² einen getrennten Raucherbereich benötigt oder völlig rauchfrei sein müssen, haben viele Betreiber ihre Räumlichkeiten in den letzten Jahren umgebaut. Wer bis zum Juli 2016 vorzeitig freiwillig umsteigt, erhält eine steuerliche Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen.

Vereinsgründung zwecks Rauchen zwecklos

Auch in Veranstaltungsräumen von Vereinen gilt künftig das Rauchverbot. Hierbei ist unbeachtlich, ob der Zutritt nur auf einen im Vorhinein bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Das Rauchverbot für Vereine gilt auch dann, wenn durch die Vereinsaktivitäten eine Umgehung der Nichtraucherschutzbestimmungen erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Ausübung von gastronomischen Tätigkeiten auf Vereinsbasis ausgeschlossen ist.
Reine Zigarrenclubs sind vom künftigen Rauchverbot ausgenommen.
Hotels dürfen einen extra Raucherraum haben, wenn gewährleistet ist, dass aus diesem kein Tabakrauch in andere Bereiche dringt. In solchen Nebenräumen dürfen aber keine Speisen und Getränke serviert werden.

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