Bezirk Grieskirchen: Wenn der Nachbar wieder Ärger macht

Der Lärm beim Rasenmähen ist wohl einer der Klassiker für Streitigkeiten.
  • Der Lärm beim Rasenmähen ist wohl einer der Klassiker für Streitigkeiten.
  • hochgeladen von Rainer Auer

BEZIRKE (raa). Mit dem Sommer beginnt die Zeit, in der sich das Leben verstärkt im eigenen Garten abspielt. Draußen wird gefeiert, Kinder spielen, und der Rasenmäher dreht regelmäßig seine Runden. Das ist so manchem Nachbarn schlicht zu laut. Ein langwieriger Streit und schlimmstenfalls Gerichtsverfahren sind die Folge. So hat in Tolleterau ein Nachbar des Fun-Courts wegen Lärm geklagt und bislang recht bekommen. Seit gut zwei Jahren ist das Gelände amtlich gesperrt. "Das ist eine Katas-trophe", meint St. Georgens Bürgermeister Karl Furthmair. Mittlerweile liegt der Fall beim Obersten Gerichtshof. "Die halten uns hin, versprochen war ein Urteil bereits für Oktober 2015." Für Furthmayr kosten solche Verfahren nur Zeit, Geld und Nerven. "Für mich geht es dabei längst nicht mehr um die Sache, sondern ums Rechtkriegen", so der Bürgermeister. Mittlerweile hat die Politik auf diesen und ähnliche Fälle re-agiert. "Bei Spielplätzen käme der Kläger heute nicht mehr durch", erklärt Johann Hummer, Richter am Bezirksgericht Grieskirchen. "Lärm von Spielplätzen ist rechtlich nicht mehr relevant", weiß auch Heinz Raab von der Bezirkshauptmannschaft. Lärmbeschwerden sind in der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen ebenfalls immer wieder ein Thema. "Ist ein Fest zu laut, kommt auf Anfrage die Polizei", erläutert Raab. Und wer dann nicht einsichtig ist, muss mit einer Anzeige rechnen. Das kann ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen. Empfindliche Geldstrafen können die Folge sein. "Lärmbelästigungen dürfen ein zumutbares Ausmaß nicht überschreiten. Grundsätzlich können die Gemeinden eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen. "Mir sind diesbezüglich keine solchen Verordnungen im Bezirk bekannt", so Raab. "Lediglich in Peuerbach gibt es ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen."
"Ich war selbst schon privat auf einer Gartenparty, bei der ich dachte, jetzt könnte die Lautstärke zurückgedreht werden", erinnert sich Hummer. "Der Gastgeber meinte nur: 'Ich habe meine Nachbarn eingeladen oder zumindest vor dem Fest angesprochen.'" Hummers Meinung und Erfahrung nach sind Lärmbeschwerden oft eine Folge von anderen Problemen, die die Nachbarn untereinander haben.
Auch von Dauergrillern können sich Nachbarn durch den Rauch belästigt fühlen. Verboten sei alles, was die Benutzung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigt, so das Gesetz. Im schlimmsten Fall kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden. "Beim Grillen auf Balkonen greifen ohnehin die Hausordnungen", weiß Raab.
"Am besten ist, wenn Nachbarn Probleme unter sich klären und sie nicht vor Gericht landen", so Hummer.

Kommentar zu diesem Thema: http://www.meinbezirk.at/grieskirchen/lokales/recht-haben-oder-recht-bekommen-d1793016.html

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