Stadthaupteinfahrt Grieskirchen: Grünpfeil für Linksabbieger abhängig vom Verkehrsaufkommen!

Der Grünpfeil für den aus Westen kommenden und in die Stadt einbiegenden Verkehr schaltet sich nur ein, wenn sich eine entsprechende Anzahl von Fahrzeugen (ca. 4 – 5 PKW) zum Linksabbiegen aufgestellt hat.

Erst wenn eine Länge von über 20 m erreicht wird, sendet ein Sensor ein Signal an die Anlage zum Aktivieren des Linksabbiegepfeils. Erscheint der Grünpfeil aufgrund der nicht erreichten Fahrzeuglänge nicht, muss unbedingt die Vorrangregel nach § 19 (5) StVO bzw. § 38 (4) StVO beachtet werden, d.h. Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben Vorrang gegenüber entgegenkommenden, links einbiegenden Fahrzeugen.

Diese Regelung ist nach Aussage des Amtes der Oö. Landesregierung notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

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