Ablehnung des Golfplatzes Anif in nächster Berufungsinstanz
ANIF (fer). Mit Entscheidung vom 14. April hat das Bundesverwaltungsgericht den negativen Bescheid des Landes Salzburg zum Golfplatz Anif bestätigt. Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsverfahrens hatte sich unter der Leitung des grünen Gemeindevertreters und derzeitigen Bürgermeisterkandidaten Wolfgang Pogadl eine Bürgerinitiative gebildet. Die umfangreiche negative Stellungnahme von Wolfgang Pogadl zum Projekt wurde von mehr als 570 Personen unterstützt und als Beteiligte im Verfahren eingebracht.“Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für unsere Bürgerinitiative und ihre sachliche Arbeit“ erklärt Gemeindevertreter Pogadl , “unser wichtiges Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet an der Salzach bleibt für die Zukunft erhalten“.
Reaktion des GF
Der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Golfplatz Anif Errichtungs- und BetriebsgesmbH & Co KG, Christoph Bamberger: "Auch uns liegt das Erkenntnis des BVwG zwischenzeitig vor. Wir werden das Erkenntnis des BVwG evaluieren, daran anschließend den Gesellschafterkreis mit dem Ergebnis der Evaluierung befassen und darüber entscheiden, ob wir ein außerordentliches Rechtsmittel – dieses ist binnen einer Frist von sechs Wochen zu ergreifen – beim VwGH einlegen werden."
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